Einkommensteuer für 2010

Hallo, es geht um folgende Frage:
Wenn z. B. in 2010 Krankheitskosten anfielen und ein Teil dieser Krankheitskosten von einer Zusatzversichung erstattet wird - dies allerdings erst Anfang 2011:
Wie bzw. wann muss der erstattete Betrag in der Steuererklärung aufgeführt werden?: Muss man ihn in die Erklärung für 2010 aufnehmen (auch wenn das Geld erst 2011 geflossen ist) oder muss man warten bis zum nächsten Jahr?

Über eine Antwort freuen wir uns.
Besten Dank im Voraus und schöne Grüße

Was sollen die Kosten in der Steuererklärung ? Krankenversicherungsleistungen sind steuerfrei.
Umgekehrt könnten die nicht übernommenene Kosten in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, also wohl 2010, außergewöhnliche Belastungen sein. Dazu müßten sie aber auch au0ßergewöhnlich hoch sein.

Danke für die Antwort.
Aber es geht nicht darum, OB sie in die Steuererklärung gehören.

Nach dem Steuerprogramm können sie geltend gemacht werden:
„Krankheitskosten sind als zwangsläufig anzusehen. Als Krankheitskosten gelten aber nur solche Aufwendungen, die zum Zwecke der Heilung oder mit dem Ziel aufgewendet werden, die Krankheit erträglicher zu machen. Zu den Krankheitskosten zählen beispielsweise Aufwendungen für: Arzt, Zahnarzt und Heilpraktiker; ärztlich verordnete Arzneimittel; Zahnersatz…“

Andererseits müssen dann aber auch etwaige Erstattungen von Zusazuversicherungen angegeben werden.

Bei der Frage ging es nur um die zeitliche Abweichung.
Danke dennoch und schöne Grüße

Das ist aber genau das Gleiche, was ich gesagt habe: Die Kosten sind möglicherweise außergewöhnliche Belastungen im Jahr der Entstehung, davon sind evtl. Erstattungen abzuziehen.

Guten Tag, danke. Ja, das ist mir schon klar.

Meine eigentliche Frage war jedoch eine andere (es geht um die zeitliche Abweichung der Kosten bzw. der Erstattung):

Wenn z. B. in 2010 Krankheitskosten anfielen und ein Teil dieser Krankheitskosten von einer Zusatzversichung erstattet wird - dies allerdings erst Anfang 2011:
Wie bzw. wann muss der erstattete Betrag in der Steuererklärung aufgeführt werden?: Muss man ihn in die Erklärung für 2010 aufnehmen (auch wenn das Geld erst 2011 geflossen ist) oder muss man warten bis zum nächsten Jahr?

Schöne Grüße

ja, auch Erstattungen des Folgejahres, die sich auf Aufwendungen Vorjahr beziehen müssen abgezogen werden! Das wäre sonst eine Umgehung, die jeder Privatversicherte machen könnte, da diese es ja selbst in der Hand haben, wann sie die Rechnungen zur Erstattung einreichen!Es steht ja auch ausdrücklich „Erhaltene/ Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen,…“ - also ganz eindeutig!

Lia

Googel weiß auch hier Rat:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14…

Finanziell belastet sind Sie nur, wenn Sie die Ausgaben endgültig selbst zu tragen haben. Von Ihren Ausgaben abziehen müssen Sie daher eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung, die Leistungen aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherung, wenn Kosten für einen stationären Krankenhausaufenthalt angesetzt werden, steuerfreie Beihilfen des Arbeitgebers in Krankheitsfällen (z.B. für Besoldungs- und Ruhegehaltsempfänger) sowie Schadensersatz durch den Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung - und zwar auch dann, wenn die Erstattung erst in einem späteren Jahr gezahlt wird, Sie aber schon jetzt mit der Zahlung rechnen können (BFH-Urteil vom 21.8.1974, VI R 236/71, BStBl. 1975 II S. 14). Bei ungewisser Erstattung sollte der Steuerbescheid in diesem Punkt vorläufig ergehen.

Gruss

Barmer