Hallo, es geht um folgende Frage:
Wenn z. B. in 2010 Krankheitskosten anfielen und ein Teil dieser Krankheitskosten von einer Zusatzversichung erstattet wird - dies allerdings erst Anfang 2011:
Wie bzw. wann muss der erstattete Betrag in der Steuererklärung aufgeführt werden?: Muss man ihn in die Erklärung für 2010 aufnehmen (auch wenn das Geld erst 2011 geflossen ist) oder muss man warten bis zum nächsten Jahr?
Über eine Antwort freuen wir uns.
Besten Dank im Voraus und schöne Grüße