Hallo,
ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2011 und bin ein wenig ratlos. Ich habe 2011 als Student freiberuflich in der Geotechnik gearbeitet (also auf Rechnung). Über das ganze Jahr habe ich nun ca. 1700 Euro verdient. Laufende Kosten hatte ich keine, da meine Aufgaben praktisch alle am Computer verrichtet werden konnten. Reicht es in diesem Fall (keiner Kosten/Investitionen)im Elster-Formular (Anlage S) nur die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit anzugeben, oder muss ich seperat trotzdem eine Überschussrechnung an das Finanzamt weitergeben?
Überschußrechnung ist m.E. nicht notwendig, da die Einkünfte unterhalb des Pauschbetrages liegen. Es sind also nur die Einnahmen aus selbst.Arbeit in Anlage S einzutragen.
Ich denke mal, das du doch eine Überschußrechnung abgeben solltest, da aus dieser ja der Wert für die anlage S ermittelt wird. Sonst kann das FA nicht nachvollziehen, wie Du auf den Wert kommst.
mfG Haynitzsch
HAllo; OHNE JETZT SELST IN DAS Einkommensteueresetz
einzulsen., würde idh perwsönlich in deinem Fall ganz
unkompliziert die Darstellung so wie zuerst erwähnt angeben. Mit dem zusätzlichen Hinweis, dass keine
Kosten entstanden sind.
Sollte dann noch eine Rückfrge kommen, die sich auf
das EST-Geetzt bezieht, so kannst du das j alles
mit gutem Gewissen angeben .
Oft reicht es einfach aus, das gegebene und bekannte
in die EST-Erklärung einzutragen (darüber hast du sichelich auch einen Einkommennachweis).
Wenn da noch Fragen seitens des Fa sind, so werden sie#
dir bestimmt noch stelen. Das wiederum dürfte für dich
keine Problem sein .
Bevor man einen Sachverhalt steuerrechtlich nach allen
Seiten abklopft (meist mit viel Zeit und Mühe verbund)
ist der orgeschlagene Weg der Einfachste.
So praktiziere ich dies in vielen Fällen seit Jahrzehnten. Das Ergebnis gibt mir reht, dass vorherige,
und habe mir dabei immr viel Nachschlagarbeit erspart.
DAS MOTTO: Es sich als Steuerzahler nicht unnötig
schweierig zu machen. Du wirst sehen, wenn du so verfährst, hast die die Angelegenheit, den Vorgang
kurzfristig geklärt.
Gruss
Helmut
Hallo Der_Tobi,
gute Neuigkeiten für dich: Bis zu einem jährlichen Umsatz von 17.500 € giltst du steuerlich als Kleinunternehmer. Daher brauchst du keine Einnahmen-Überschussrechnung, (Anlage EÜR), sondern maximal eine formlose Gewinnermittlung (also eine Tabelle mit der Summe der Einnahmen, der Summe der Ausgaben und der Differenz). Diese Differenz (also deinen Gewinn) trägst du in Anlage S ein (Zeile 4: Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit).
Die formlose Gewinnermittlung schickst du mit der EkSt-Erklärung an das Finanzamt.
Hast du neben dem Studium noch anderweitig Geld verdient? Eine Steuererklärung musst du natürlich nur machen, wenn du überhaupt steuerpflichtig bist. Die Grenze dafür liegt bei ca. 8.000 € Jahreseinkommen - wenn du also weniger Geld verdient hast und von deinen Einkünften auch keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kannst du dir die Steuererklärung auch komplett sparen.
Hoffe, das hilft dir erst mal weiter.
Viele Grüße
tinastar
Hallo, mach es di einach. Trage deine Einnahmen einen und gebe an, dass es keine kOSTENSEITE gibt.
In dieser Angelegenheit jezt ins Steuerrecht einzusteigen, ist in Anbetacht der Größenordnung und
des Sachverhalts viel zu aufwendig.
Falls das FA noch etwas nachfordert, so kannst du ja bei
bestem Gewissen ggf. noch eine Antwort geben.
Auf ides Art und Weise verfahre ih selbst für mich
und auch im Verwandtenkreis mit 99 5igen Erfolg.
Wenig Arbeitsaufwand und zügig zum Ziel kommen
Mach es dir nicht unnötig schwer. Ich könnte dir auf
Grund meine Kenntnisse im Zusammenhang mit orliegender
sehr aussagefähriger Literatur mit Hinweis auf evt.
Paragraphen die Vorgehenesweise ausarbeiten. Macht viel
Zeit und bringt nicht mehr. als wenn du wie dir vorgesxchlagen und auch von dir angedacht, verfährst.
Viel Glüc. Da kann nichts zu deinem Nachteil schieflaufen.
Gruss
Helmut
Hallo,
wenn Sie ansonten keine Einnahmen haben, liegen Sie unterhalb des Grundfreibetrages und brauchen gar nichts weiter zu unternehmen.
Ansonsten denke ich, dass Sie sehr wohl Kosten haben,
( wie z. B. Afa für den PC, Telefon+ Internetgebühren ect. )
Gruß
Dieter
ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2011
und bin ein wenig ratlos. Ich habe 2011 als Student
freiberuflich in der Geotechnik gearbeitet (also auf
Rechnung). Über das ganze Jahr habe ich nun ca. 1700 Euro
verdient. Laufende Kosten hatte ich keine, da meine Aufgaben
praktisch alle am Computer verrichtet werden konnten. Reicht
es in diesem Fall (keiner Kosten/Investitionen)im
Elster-Formular (Anlage S) nur die Einnahmen aus
selbstständiger Arbeit anzugeben, oder muss ich seperat
trotzdem eine Überschussrechnung an das Finanzamt weitergeben?
Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Finanzamt inzwischen immer eine EÜR verlangt. Du könntest aber 20% der Internet-Flat ansetzen.
Ansonsten Einnahmen und Ausgaben eine Null oder einen dicken Strich und unten wieder die Einnahmen als Ergebnis.
Hallo Der_Tobi,
unabhängig von den anderen Einkünften würde ich auf eine einfache Einnahme-Überschußrechnung keinesfalls verzichten, denn Kosten fallen immer an. Das Formular EÜR muss in diesem Fall nicht ausgefüllt werden, da die Einkunftsgrenze wohl nicht erreicht wird.
Also Aufstellung machen, Einnahmen ./. Ausgaben (PC-AfA, Kto-Gebühren, Fahrtkosten, anteilige Internet/TelKosten, etc.) = Gewinn und diesen in die Anlage übertragen.
Das FA möchte eigentlich immer wissen, woher die Zahlen kommen und wie man draufkommt.
Viele Grüße
hjs
also: steuern musst du auf keinen fall zahlen, du hast ja unter 8004 euro verdient. wieso gibst du überhaupt eine einkommenssteuererklärung ab? wurdest du aufgefordert? wenn ja, anlage s, für selbstständig tätige, kannst du ja ausfüllen, g nicht, du hattest doch keinen gewerbebetrieb.
viele grüße
maria
Hallo,
von einer Einnahme/Überschußrechnung würde ich absehen.
Eine kleine Aufstellung mit den Einnahmen reicht aus, da keine Kosten angefallen sind. Also die Summe in der Anlage G oder Elster Formular dann einfach eintragen.
Sollte das Finanzamt dies nicht akzeptieren, dann
kann man noch reagieren und fragen zurück.
In der Regel reicht es aus, wie oben beschrieben.
Grüße tilgba
Hallo Tobi,
sorry dass ich erst jetzt antworte - ich habe die Mail total übersehen.
Du musst keine EÜR abgeben - diese ist erst bei Einnahmen über 17.500,-- EUR notwendig.
Grüße,
Bea