Einkommensteuer für studentische Mitarbeiter?

Hallo ihr Lieben,

ich bin ein absoluter Nichtwisser in Sachen Steuern.
In einigen Monaten fange ich eine Beschäftigung an einer Hochschule an (siehe Titel).
Dort werde ich fast 870 Euro verdienen bei den üblichen 80 Monatsstunden.
Was zahle ich also an Steuern und was sind meine sonstigen Abgaben oder auch kurz gesagt: was verdiene ich netto?
Der Grundfreibetrag liegt bei 735 (das konnte ich soweit googeln). Vielleicht gilt es aber für studentische Mitarbeiter nicht. Fragen über Fragen. Ich werde weiterhin im Internet suchen und sobald ich eine gute Homepage gefunden habe, werde ich sie mit euch teilen. Aber vielleicht gibt es hier den ein oder anderen Experten, der mir direkt antworten kann ohne recherchieren zu müssen :wink:

Liebe Grüße
Vegas

Ja, da leistet unser hochgelobtes Schulsystem wirklich viel. Man kennt das politische System in den USA so gut, dass man dorten sogleich als Senator einsteigen könnte, aber das Leben in Deutschland stellt einen - egal ob vor oder nach dem Studium - vor ungeahnte Herausforderungen.
Aber… Steuerberater wollen ja auch leben.

Doch, tut er.

[Lohnsteuerrechner][1] gibt’s wie Sand am Meer. Deine Daten eingeben musst du aber schon selbst :wink:

Gruß,

Kannitverstan
[1]: https://www.google.de/search?q=lohnsteuerrechner

Nun, folgen wir mal deinem Ratschlag: Ich suche mir einen Lohnsteuerrechner und tippe mal die Daten ganz selbstständig ein :smiley:

Steuerklasse 1.

Das tippen war in der Tat einfach, nur leider erweist sich die Interpretation des Ganzen nicht ganz so einfach.
Die 868 Euro sind deutlich über dem Grundfreibetrag von 735 Euro (Stand 2017).
Jedoch sieht man in der Tabelle oben, dass keine Lohnsteuer erhoben wird - wie ist das möglich?
Auch wenn es Steuerberater sehr schwer haben von ihrer Profession zu leben, kann ich mir keinen leisten und muss also selbst anpacken.
Ich muss keine Steuern zahlen, weil für meine Steuerklasse (1) ein steuerfreier Betrag von 945 Euro zugestanden wird:

Die Sozialabgaben liegen laut der Tabelle bei 178,59 Euro.
Auch wenn bei studentischen Mitarbeitern keine Sonderregelungen bei der Höhe des Grundfreibetrages greifen, gibt es dennoch laut dem Internet Besonderheiten, die bei den Sozialabgaben berücksichtigt werden sollten:
http://taxdocs.de/2013/04/student-mit-nebenjob-und-die-steuern-und-sozialabgaben/

Du bekommst den Grundfreibetrag und zusätzlich die Sonderausgabenpauschale, die Vorsorgepauschale und den Werbungskostenpauschbetrag, die sind alle in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.

Ich glaube, es wäre ihm wichtiger zu erfahren, ob er alle Sozialversicherungsabgaben zahlen muss !

Er ist doch Student und hat sicher eine eigene KV zum Studententarif oder ist sogar noch familienversichert.
Da zahlt er bei Einhaltung der Formalien doch keine Krankenkasse, Pflegekasse und Arbeitslosenversicherung.

Nur Rentenversicherung.

Oder liege ich da falsch ?

ja, wenn er beim Arbeitgeber als Werkstudent läuft. Günstiger wäre es aber, wenn er als normaler Arbeitnehmer eingestuft wäre, denn 71 EUR KV sind niedriger als die studentische KV. Denn die Familienversicherung ist bei dem Einkommen sofort weg.