Hallo,
also jetzt helfe ich Martin May mal bei seinen Richtigstellungen.
Wenn die Person kein Gewerbe anmeldet, dann darf sie es auch
nicht ausüben. Entweder arbeitet sie als Arbeitnehmerin oder
als Selbständige/Freiberuflerin, als dritte Möglichkeit kenne
ich nur noch Schwarzarbeiter.:
diese Aussage stimmt für genehmigungspflichtige Tätigkeiten also Tätigkeiten, für die man eine bestimmte Befähigung benötigt.
Niemand darf ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb aufmachen, niemand darf ohne abgeschlossene Ausblidung eine Arztpraxis aufmachen.
Und selbst wenn, dem Finanzamt wäre selbst dies egal.
§ 1 Umsatzsteuergesetz:
„Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1.die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.“
da steht nichts von einem Gewerbe, das zwingend angemeldet werden müsste.
§ 15 Einkommensteuergesetz:
„Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen“
und weiter in Absatz 2:
„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“
Auch das steht NICHTS von einer Gewerbeanmeldung!
Und das Wörtchen „Schwarzarbeit“ klammern wir mal ganz schnell aus, da diejenige Person diese Einnahmen ja ordentlich versteuern will.
Umsatzsteuer- und einkommensteuerpflichtige gewerbliche/selbständige Einkünfte betreiben nach der wörtlichen Auslegung des Gesetztestextes also auch:
Prostituierte, Drogendealer, Hehler.
Auch diese „Berufsgruppen“ verkaufen etwas, nehmen Geld dafür, tun dies nachhaltig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.
Diese Personen werden aber sicher kein Gewerbe angemeldet haben.
Kleinunternehmer-Regelung ohne Gewerbeschein?
Nein, nur mit Gewerbeschein.:
Wenn man, wie oben beschrieben den Gewerbeschein nicht braucht, um Regelbesteuerer zu sein, dann braucht man ihn als Kleinunternehmer schon zweimal nicht.
Gruß
lawrence