Hallo, eine Frage: als Kleinunternehmer hat man ja bezüglich der Einkommensteuer einen Freibetrag, bei Verheirateten ca. 16.000 Euro; wenn beide Eheleute ein Kleingewerbe, sprich Kleinunternehmen, angemeldet haben, sie unterhalb der Grenze bleiben, der Mann noch festangestellt ist und dort seine monatl. Lohnsteuer zahlt, dann dürfte man doch keine Einkommensteuer Vorauszahlung mehr bezahlen ? Oder?
2. Frage: wo gibt man in der Anlage G, den Status „Kleinunternehmer“ ein ?
Vielen Dank.
mfg petra vordermayer