Hätte mal Fragen zur steuerlichen Behandlung von realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten.
Soweit ich weiß werden von realisierten Kursgewinnen seit einigen Jahren auch Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, also 25 % vom Gewinn und davon die 5,5 % Soli. Können die abgezogenen Beträge wie bei Zinserträgen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, so dass jemand, der einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 % hat, die zu viel abgezogene KESt/Soli ganz oder teilweise wieder zurück bekommt?
Und wie sieht es eigentlich aus, wenn (realisierte) Kursgewinne und –verluste anfallen? In gleichen Jahr können diese soweit ich weiß miteinander verrechnet werden, aber geht auf ein „Vor- oder Rücktrag“ in andere Kalenderjahre?
Was ist z. B. bei folgenden angenommenen Fällen (jeweils natürlich immer realisierte Gewinne/Verluste)?
2020:
Kursgewinn 2.000 €, Kursverlust 1.500 €. Kann der Verlust mit dem Gewinn verrechnet werden und es sind saldiert nur 500 € Kursgewinn zu versteuern?
2020:
Kursgewinn 2.000 €, Kursverlust 3.000 €. Braucht hier nichts versteuert werden, aber der Kursverlust von saldiert 1.000 € kann nicht von anderen Einkunftsarten in der Einkommensteuererklärung 2020 abgezogen werden?
Angenommen, es fallen im zuletzt angenommen Fall 2021 realisierte Kursgewinne von 4.000 € an, können die saldiert 1.000 € Kursverlust von 2020 mit den 4.000 € Kursverlust verrechnet werden, also nur 3.000 € zu versteuern? Und geht das auch umgekehrt, dass realisierte Kursverluste in 2021 mit eventuellen Kursgewinnen in 2020 verrechnet werden? Und wenn ja, wie lange kann „nachgetragen“ werden?
Interessante Hypothese, aber leider falsch. Gewinne und Verluste können zwar verrechnet werden, aber ein Rücktrag ist nicht möglich (Ausnahme: Besteuerung zum regulären Tarif nach Günstigerprüfung). Etwas mehr Zurückhaltung bei Steuerthemen wäre anzuempfehlen.
Was ist falsch daran, wenn man die von der Bank mit 25 % besteuerten Erträge in einer Steuererklärung angibt in der Erwartung oder Hoffnung man bekäme etwas zurück weil der persönliche Steuersatz eben unter 25 % läge ?
Können die abgezogenen Beträge wie bei Zinserträgen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, so dass jemand, der einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 % hat, die zu viel abgezogene KESt/Soli ganz oder teilweise wieder zurück bekommt
Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. § 20 EStG - Einzelnorm
danke erst mal für die Antworten. Anscheinend doch komplizierter als ich dachte, weil anscheinend - so fasse ich die Antwort von Naseweis auf - auch die Art der Anlage eine Rolle spielt. Meine Anfrage bezog sich auf realisierte Kursgewinne und -verluste aus Aktiengeschäften.
Wenn ich die gegebenen Antworten richtig verstehe, dann sind Verrechnungen aus realisierten Kursgewinnen und -verlusten nur innerhalb des Kalenderjahres möglich. Aber diese dann mit Gewinnen und Verlusten aus anderen Jahren verrechnen, also ist nicht möglich.
Und abgezogene KESt/Soli aus (Aktien-)Kursgewinnen kann der Steuerpflichtige über die Einkommensteuererklärung ganz oder teilweise vom Finanzamt zurück bekommen, wenn er unter den 25 % liegt.
Doch, aber nur als Vortrag. Wenn du 2021 deine Verluste nicht (vollständig) verrechnen kannst, kannst du die übrigen Beträge später (2022, 2023, …) verrechnen. Ein Rücktrag nach 2020 ist jedoch ausgeschlossen.
Leute, die unter 25 % Grenzsteuersatz liegen, haben häufig keine nennenswerten Aktiendepots.
OK, jetzt ist es mir klar. Vielen Dank nochmals an alle, die sich die Mühe gemacht haben mir zu antworten. Natürlich steht irgendwo in den Weiten des Internets was dazu, aber ist halt doch einfacher jemanden fragen zu können, der sich auskennt.