Ich habe ein paar Fragen zur Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich. Nach Jahren im Ausland bin ich nicht mehr auf dem Laufenden und früher habe ich meine für mich alleine gemacht. Das war leichter.
Mein Mann und ich sind beide angestellt und haben die klassische Aufteilung 3/5. Wir haben 3 Kinder die alle auf der Steuerkarte meines Mannes eingetragen sind. Irgendwelche Sonderausgaben haben wir nicht. Ich habe einen Riestervertrag. Letztes Jahr haben wir einiges zurückbekommen, weil wir beide nicht das ganze Jahr gearbeitet haben (Auslandsrückkehrer). Nun habe ich für 2008 bisher keinen Antrag eingereicht und auch keine Mitteilung vom Finanzamt bekommen. Ab wann ist man denn einkommensteuerpflichtig? Mit meinem Steuerprogramm habe ich jetzt die Daten bearbeitet und es errechnet mir eine Nachzahlung von über € 600,–. Ich denke ich habe einen Eingabefehler gemacht. Kann denn so etwas sein, bei Angestellten ohne weitere Einkommen?
wenn Du für 2007 eine ESt-Erklärung abgegeben hast und eine Steuernummer erhalten hast, wirst Du dem FA sicher nicht durch die Lappen gehen. Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kommt bestimmt.
Gesetzlich bist Du natürlich verpflichtet, von Dir aus eine Steuererklärung abzugeben.
Dies ergibt sich aus § 25 EStG, das die grundsätzliche Abgabepflicht regelt (der Steuerpflichtige … hat abzugeben) und in Deinem Fall auch aus § 46 Abs. 2 Nr. 3a, der regelt, dass eine Veranlagung durchzuführen ist, wenn Ehegatten, die zusammen zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer der beiden nach Steuerklasse V oder VI abgerechnet wurde.
Ob es sein kann, bei Steuerklasse III und V zu wenig Steuern gezahlt zu haben, kann ich Dir nicht sagen, dazu habe ich zu wenig praktische Erfahrung mit dieser Kombination. Ich müsste da recherchieren, aber dazu habe ich keine Zeit, weil das Finanzamt bei mir wegen der Abgabe 2008 schon Druck macht, ich also dringend was tun muss.
Eine detaillierte „Steuerberatung“ kann es hier nicht geben, aber gemeinhin hat ein Arbeitnehmer außer der Anlage N mit den verschiedenen Werbungskosten (insbesondere Fahrtkosten, Arbeitsmittel) noch Sonderausgaben in Form der Sozialversicherung (RV, ALV, KV, PV) in die entsprechenden Kästchen einzutragen, evtl. ist auch noch Volumen frei für Haftpflichtversicherungen oder Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen. Beiträge für Lebensversicherungen ab 2005 abgeschlosssen bringen immer Steuervorteile. Für Riester ist die Anlage AV auszufüllen, das bringt vielleicht auch noch ein paar Euros.
Liebe Sylvia,
i.d.R. muss bei Einkünften, die ausschließlich aus § 19 nicht selbständige Tätigkeit, keine ESt-Erklärung abgegeben werden. Leider wird das bei 3/5 wieder notwendig. Eine Steuererklärung ist spätestens 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entsteht fällig. Danach fallen Zinsen an.
Hallo, es kann schon sein das die Nachzahlung so ausfällt. Eine Steuererklärung wird sicherlich von Euch von der Finanzbehörde verlangt. Lass doch die Erklärung erst einmal bei dir liegen bis das Finanzamt diese anmahnt. In der Zwischenzeit leg dir das Geld zurück. Wenn du die Erklärung abgeben musst geht doch zum Bearbeiter und sprech die Daten mit íhm durch. Die Fragen von dir können so nicht beantwortet werden man muss schon alle Daten sehen.
Gruß
M.b
Hi Sylvia,
was soll ich da antworten? Wie ein Anruf beim Arzt, mir tut der Rücken weh. Der sagt auch: Kommen sie vorbei!
Geh zum LSt-Hilfeverein oder einem Steuerberater!
Gruß Fred
mit der Steuerklassenwahl 3/5 ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Je näher sich beide Einkommenssummen am Jahresende kommen um so sicherer ist eine Nachzahlung. Hier sollte man sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beraten lassen, welche Steuerklasse hier am angebrachtesten ist.
HAllo Sylvia, leider kann ich, ohne die Zahlen zu kennen nicht sagen, ob du bei der Eingabe einen Fehler gemacht hast.
Ich würde mich vom Finanzamt auffordern lassen die Erklärung abzugeben.
Gruß Hendrik