die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber für mich bezahlt
in der Lohnsteuer irgendwo angeben?
Wenn ja wo bitte?
Wie wirkt sich das auf meine Steuer aus?
Danke für Rat!
Fred
die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber für mich bezahlt
in der Lohnsteuer irgendwo angeben?
Wenn ja wo bitte?
Wie wirkt sich das auf meine Steuer aus?
Danke für Rat!
Fred
Hallo Freddie,
du bekommst jedes Jahr von deinem VL-Unternehmen eine Anlage VL für die Steuererklärung zugesandt. Diese solltest Du der Steuererklärung beifügen, sonst wird es nichts mit der Arbeitnehmersparzulage.
Gruß
Michael
Danke Michael,
wie gesagt die Firma zahlt das komplett.
Bisher habe ich das aber nie angegeben.
Aus dem einfachen Grund, da ich nicht weiß wo.
Das ist die eine Sache.
Die andere Sache ist die, dass ich nicht weiß,
wie sich das auf meine Steuer auswirkt.
Zahle ich dann mehr oder wenige Steuern oder
dient das nur der Registrierung?
Danke für Rat!
Fred
Hi Freddie,
steuerlich hat es keine Auswirkungen, aber wenn du die Anlage VL nicht abgibst, bekommst Du natürlich auch die staatliche Förderung nicht.
Bist du denn sicher, das du einen vermögenswirksamen Vertrag (Bausparvertrag oder Anlagesparen) abgeschlossen hast, zu dem dir der AG einen Zuschuß gewährt?
Gruß
Michael
Hallo Michael,
ich bekomme sicher keine Zuschüsse mehr vom Staat.
Also keine Auswirkungen, ob ich abgebe oder nicht?
Gruß
Fred
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Freddie,
ich werde den Verdacht nicht los, das Du keine Ahnung hast, ob Du einen VL-Vertrag hast oder nicht. Also, je nach Verdienst verzichtest Du auf eine Menge Geld vom Staat, wenn du die Anlage VL nicht abgibst. Oder aber dein AG zahlt dir unter dem Deckmantel VL Beträge, die Du jedoch nicht in einem VL-Vertrag einzahlst. Ich werde aus deinen Erläterungen nicht so richtig schlau.
Gruß
Michael
Neuer Versuch.
Der Arbeitgeber zahlt die 40 Euro monatlich in
einen Vertrag ein. Der komplette Betrag wird vom Arbeitgeber übernommen.
Muss ich das bei der Steuer angeben?
Was ändert sich an der Rückzahlung/Nachzahlung,
wenn ich das angebe bzw. nicht angebe?
Nochmal Danke!
Gruß
Fred
hallo,
für die veranlagung und die damit festgesetzte steuer ist das unrelevant - die arbeitnehmersparzulage wird jedoch auch im rahmen der veranlagung zur einkommensteuer festgesetzt - also: wenn du die sparzulage willst musst du die anlage VL auch ausfüllen und die bescheinigung des institutes beifügen…
gruß vom inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke!
Also in meinem Fall überflüssig?
Gruß
Fred
Hallo Freddie,
rein aus steuerlicher Sicht ja. Aber Du schenkst dem Staat viel Geld, indem Du die Arbeitnehmersparzulage nicht beantragst.
Gruß
Michael