Hallo,
Mir sind da zwei Dinge trotz intensiver Suche im Internet nicht klar geworden.
Für eine nichtselbständige Tätigkeit soll eine Einkommensteuererklärung (nichtselbständig) abgeben werden.
Meine erste Frage bezieht sich auf die Pauschalen. Sind die diversen Pauschalen bereits in den monatlichen EST-abzügen berücksichtigt? Wenn ja, würde es doch bedeuten, ohne anrechenbare Beträge oberhalb der Pauschalen wäre eine Steuererstattung gleich null, oder?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeiträge. Sind die monatlichen Abzüge dieser beiden Versicherungen bereits in den monatlichen Lohnsteuerabgaben berücksichtigt oder kann die bei der EST-Erklärung angegeben werden?
Hoffe mir kann das jemand so erklären dass ich es verstehe.
Grüße, Andre