Hallo liebe Experten.
Die Situation:stuck_out_tongue:ensionistin lebt in Österreich und ist 82 Jahre alt und bezieht aus Deutschland eine Leibrente (Witwenrente) von 284,- €. Nun bekam die pensionistin vom Deutschen FA einen vorläufigen Steuerbescheid das sie 260,- € Nachzahlen soll (für die Jahre 2005 bis 2012).
Pensionistin hat leider keine Ahnung vom Deutschen Steuerrecht, muss sie denn bei einer so geringen Witwenrente wirklich Einkommensteuer bezahlen? Sollte sie einen deutschen Steuerberater nehmen und was würde dieser in etwa kosten?
Wäre euch sehr dankbar für euren Rat.
LG
Hallo,
vorab: der Steuerberater wäre teurer. Es geht hier um 35 EUR pro Jahr.
Die Ursache liegt vermutlich darin, dass sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist und daher erstmal keine Freibeträge etc. berücksichtigt werden.
Wenn sie in A einen Berater hat, dürfte der sich damit auch auskennen.
Viel Glück
Barmer
Hi,
einige Fundstellen
http://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/arc…
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/steuerrecht…
http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/aktuell-beleucht…
http://www.welt.de/finanzen/article106163689/Deutsch…
Also Rente: Jahresbetrag x 50% ist zu versteuern.
Außerdem ist zu prüfen, ob ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht möglich wäre. Entscheidend sind die Einkünfte im Ausland (nicht-Deutschland).
Schöne Grüße
C.
Danke Barmer und Cirwalda für eure Antworten. Hat sehr geholfen. Mfg Steira11