Einkommensteuer - Riester Rente absetzen

Hallo,

ich habe folgende Sachverhalte und suche seit einiger Zeit nach einer vernüpftigen Antwort:

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage AV für die Riester Rente das Bruttogehalt des Vorjahres eingetragen, sprich z.B. für das Steuerjahr 2008 der Bruttobetrag von 2007.

Wenn jetzt aber der Beruf gewechselt wurde oder man aus der Ausbildung kommt und sich nun die Bruttogehälter von 2007 auf 2008 extrem unterscheiden, hat doch der eigentliche Vorsorgebeitrag der Riesterrente 2008 überhaupt keinen Bezug zum Bruttobetrag 2007. Ich habe das so verstanden, dass der Mindestbetrag, die 4 %, immer für das jeweilige Jahr zählen und nicht für das davor liegende Steuerjahr.

Und wenn eine Riester Rente erst mitte eines Jahres abgeschlossen wird, muss trotzdem das geamte Bruttogehalt des Vorjahres in der Anlage AV eingetragen werden?! Das würde für mich nämlich auch keinen Sinn ergeben, da ich bisher immer dachte, dass aus dem eingetragenen Bruttolohn errechnet wird, ob die 4 % auch wirklich als Beitrag gezahlt wurden.

Bitte klärt einen stark verwirrten Steuerrechtanfänger mal auf. Vielen Dank schon ein mal im voraus.

Gruß Andreas

Das geht nicht nach Sinn oder Unsinn.

Sondern danach, was die von uns allen gewählten Volksvertreter in Berlin so beschlossen haben :smile:)

Hallo,

es macht sehr wohl Sinn für die Riesterförderung das Einkommen des Vorjahres zu grunde zu legen.

Die Höchstzulage erhält derjenige, der 4% seines Vorjahreseinkommens (Zulage inclusive Eigenbeiträge) einzahlt. Durch die Berücksichtigung des Vorjahreseinkommens hat jeder die Möglichkeit auf das veränderte Einkommen zu reagieren.

Das heißt:
höheres Einkommen 2007 = höhere Zahlung 2008 um in den Genuss der Höchstförderung zu kommen.
niedrigeres Einkommen 2007 = niedrigere Zahlung 2008 um nicht zuviel einzuzahlen.

Wobei eine zu hohe Zahlung ja nicht verloren ist. Bei einer zu niedrigen Zahlung (unter 4%) würden die Zulagen anteilmäßig gekürzt werden.

Würde man als Bemessungsgrundlage das gleiche Jahr wie das Jahr der Einzahlung nehmen, hätte man diese Reaktionsmöglichkeit nicht.

Gruß Woko

Danke Woko für die rasche und aufschlussreiche Antwort. Das hilft mir schon weiter, um das Prinzip der Riesterförderung zu verstehen. Würde mich trotzdem noch über den ein oder anderen Kommentar bezüglich meiner Sachverhalte freuen.

Danke schön im voraus,
Andreas

Hallo Andreas,

die Riesterförderung ist eine Förderung, die auf das Kalenderjahr abgestellt ist. Auch wenn der Vertrag erst Mitte des Jahres abgeschlossen wurde, gilt die Jahresrechnung.

Das bedeutet, dass bei monatlicher Zahlung eine Aufstockung durch Einmalzahlung oder Sonderzahlungen möglich ist, um in den Genuss der Höchstförderung zu kommen. Macht man keine Sonderzahlung zur Aufstockung, dann werden zwar auch die Riesterzulagen gezahlt, aber u.U. nicht in voller Höhe.

Gruß Woko

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Nochmals Danke für die schnelle Antwort. Ich denke, so langsam steige ich hinter das Prinzip.

Gruß
Andreas