Einkommensteuer Scheidung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und ich sind in den Steuerklassen 3 und 5, beide Vollzeit, meine Frau verdient rund 60% von meinem Gehalt (brutto). Wir sind dabei uns zu trennen. Macht es einen großen Unterschied, ob wir uns am 01.01.13 trennen und noch ein Jahr auf 4/4 gehen oder am 31.12.12 und dann auf 1/1. Wir wollen klare Verhältnisse, deshnalb soll 3/5 vermieden werden.
Vielen Dank und liebe Grüße.

Die Lohnsteuerklassen I und IV sind nahezu identisch. Lediglich bei der Zuordnung der Kinderfreibeträge gibt es Unterschiede.
Wenn Sie sich erst am 2.1.2013 trennen, dürfen Sie für 2013 theoretisch noch die Zusammenveranlagung wählen, was bei einer Einkommensverteilung von 60/40 noch ein paar Euro Steuervorteil bringen kann.

Sehr geehrter Herr Kowallik,
ich bin Rechts - Psychologin, daher kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten.
Petra Dahl

Hallo,
Sorry, war leider mehrere Wochen nicht mehr im Forum,
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr die Angelegenheit inzwischen geregelt habt…
Gruß Bernd u