Einkommensteuer / Schwerbehinderung / GdB Wechsel

Hallo,
seit Jahren hatte ich den GdB 50%. Nach einer Krebs OP habe ich seit Mai 100 %. In einer Spalte des Steuerantrages kann ich die GdB angeben.
Wie mache ich das? Zählt der GdB 50 oder 100 für dieses Jahr?

LG Wolfgang

Das AVATAR kann ich ändern. Es fehlen 25 kg. :wink: Dies sieht aber besser aus.

Hallo,

ich fand dazu das:
R 33b (7) EStR: „Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im
Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. 2Eine Zwölftelung ist nicht vorzunehmen. 3Dies gilt auch für den Hinterbliebenen- und Pflege-Pauschbetrag.“

EStR sind die Einkommenssteuerrichtlinien. Das Problem ist, das obige Zitat bezieht sich auf EStR2005.

Allerdings habe ich das auch gefunden:
http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-33b-Pauschbeträge-für-behinderte-Menschen-Hinterbliebene-und-Pflegepersonen.html
Dort steht auch das gleiche wie oben. Und da ist die Überschrift „Einkommensteuerrichtlinien 2015 und 2016“, scheint also relativ aktuell zu sein.
Das Finanzamt sollte dir aber die Frage auch beantworten können.

Gruß
Christa

Danke Christa, hast mir geholfen.

LG Wolfgang

Direkt daneben oder darunter befindet sich die Frage nach Datum der Feststellung und evtl. Befristung. Das füllst Du einfach auch aus.
LG