Hallo zusammen,
ich interessiere mich für einen frei erfundenen Fall, wie dieser zu behandeln wäre:
Jemand macht nebenberuflich eine Fortbildung/Ausbildung, die mit seinem Beruf nichts zu tun hat, um sich evtl. einmal nebenberuflich selbständig zu machen.
Er gibt dies als Sonderausgaben (Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf) an. Dies wird anerkannt. Plötzlich meint das Finanzamt einen Fehler begangen zu haben und lässt dies als vorweggenommene Betriebsausgaben laufen.
Derjenige hat es sich inzwischen anders überlegt und möchte sich doch nicht mehr selbständig machen.
1.Muss er die geltend gemachten Aufwendungen zurückbezahlen?
2. Muss er die Aufwendungen zurück bezahlen, wenn er die Abschlussprüfung dazu nicht bestanden hat?
3. Wieviel Jahre kann man da zurück gehen?
4. kann das Finanzamt Aufwendungen, die als Sonderausgaben anerkannt wurden, als vorweggenommene Betriebsausgaben „umbuchen“?
Bin gespannt auf die Antworten, danke vorab!
Bettina