Einkommensteuer/Sonderausgaben

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für einen frei erfundenen Fall, wie dieser zu behandeln wäre:

Jemand macht nebenberuflich eine Fortbildung/Ausbildung, die mit seinem Beruf nichts zu tun hat, um sich evtl. einmal nebenberuflich selbständig zu machen.
Er gibt dies als Sonderausgaben (Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf) an. Dies wird anerkannt. Plötzlich meint das Finanzamt einen Fehler begangen zu haben und lässt dies als vorweggenommene Betriebsausgaben laufen.
Derjenige hat es sich inzwischen anders überlegt und möchte sich doch nicht mehr selbständig machen.

1.Muss er die geltend gemachten Aufwendungen zurückbezahlen?
2. Muss er die Aufwendungen zurück bezahlen, wenn er die Abschlussprüfung dazu nicht bestanden hat?
3. Wieviel Jahre kann man da zurück gehen?
4. kann das Finanzamt Aufwendungen, die als Sonderausgaben anerkannt wurden, als vorweggenommene Betriebsausgaben „umbuchen“?

Bin gespannt auf die Antworten, danke vorab!
Bettina

Hallo Schatzebobbel,

1.Muss er die geltend gemachten Aufwendungen zurückbezahlen?

wenn man dem Finanzamt die Ernsthaftigkeit des Vorhabens nicht nachweisen kann und der Steuerbescheid vorläufig in diesem Punkt ergangen ist, Ja!

  1. Muss er die Aufwendungen zurück bezahlen, wenn er die
    Abschlussprüfung dazu nicht bestanden hat?

Nein, denn das ist ein nicht kalkulierbares Risiko

  1. Wieviel Jahre kann man da zurück gehen?

in der Regel bis zum Ende der Verjährung (4 Jahre)

  1. kann das Finanzamt Aufwendungen, die als Sonderausgaben
    anerkannt wurden, als vorweggenommene Betriebsausgaben
    „umbuchen“?

Ja, wird das Finanzamt aber nicht tun, da derjenige dann Steuervorteile in Form eines Verlustvortrages bei der Gewerbesteuer erhalten würde. Üblich ist der umgekehrte Fall, Beantragung als vorweggenommene Betriebsausgaben, Anerkennung als Sonderausgaben.

Gruß
Lawrence