Hallo,
danke für die Antworten!
Ok, Steuerklasse 5 wird so ja nie direkt abgerechnet, dass seh ich jetzt erst.
Also bei den bisherigen Aufgaben habe ich das ZVE berechnet und mittels dem ZVE die Einkommenssteuer (Lohnsteuer) berechnet. In den Beispielaufgaben kamen bisher nur Steuerklassen 1-2 vor. Kann es sein, dass ich den falschen Begriff dafür verwende?
Ich hatte mich jetzt nur gefragt, wie es bei den anderen Steuerklassen aussieht.
Selbst wenn dies der Fall ist, ist es
dennoch richtig, daß man bei einem Verdienst in Klasse 6 in
Höhe von 6.000 Euro und einem z. B. in Klasse 1 in Höhe von
1.000 Euro (gesamt 7.000 Euro brutto) für das ganze Jahr keine
Einkommensteuer festgesetzt bekommt, sofern dies die einzigen
Einnahmen waren.
Weil es unter 7 834 Euro (Grundfreibetrag) liegt, richtig?
Meine Annahme war bisher:
Der Arbeitgeber, bei dem derjenige mit Klasse 6 arbeitet, muss ja für den Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung machen, oder nicht? Und der Arbeitgeber hat ja erst einmal nichts mit den anderen Verdiensten (Da wo der Arbeitnehmer mit Klasse 1 arbeitet) zu tun. Wenn ja, dann muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit Klasse 6 abrechnen (6000 Euro), oder nicht?
Die zu hohe aber dennoch richtige Lohnsteuer der Klasse 6 als
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, welche ja 0,00 Euro
sein wird, wird im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung in
voller Höhe erstattet.
Also würde die Lohnabrechnung für die Arbeitstelle, wo der Arbeitnehmer als Klasse 6 arbeitet, eine Einkommenssteuer (Lohnsteuer) von 0 Euro enthalten?