Einkommensteuer Steuerklassen 5 und 6

Hallo,

ich setze mich gerade mit der Berechnung von Brutto- und Nettolöhnen auseinander (Für die Schule), jedoch hapert es gerade an Steuerklasse 5 und 6.

Diese beiden Steuerklassen haben ja bei der Berechnung der Einkommenssteuer keinen Grundfreibetrag.

Wenn man die Einkommenssteuer berechnen will, dann benutzt man ja § 32a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Meine Frage ist, wird dieser Paragraph auch für die Steuerklassen 5 und 6 benutzt? Wenn ja, dann bin ich verwirrt über

bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag):
0;

Weil es gibt ja hier keinen Grundfreibetrag. Und wenn jemand z. B. 6000 Euro verdient im Jahr mit Steuerklasse 6, als Nebenjob, dann beträgt die Einkommenssteuer doch nicht 0 Euro?!

Kann mir jemand da weiter helfen?

Hallo,

Wenn man die Einkommenssteuer berechnen will, dann benutzt man
ja § 32a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Meine Frage ist, wird dieser Paragraph auch für die
Steuerklassen 5 und 6 benutzt? Wenn ja, dann bin ich verwirrt
über

bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag):
0;

Weil es gibt ja hier keinen Grundfreibetrag. Und wenn jemand
z. B. 6000 Euro verdient im Jahr mit Steuerklasse 6, als
Nebenjob, dann beträgt die Einkommenssteuer doch nicht 0
Euro?!

Man kann die Steuerklassen 5 und 6 nicht allein für sich betrachten.
: Steuerklasse 6, als Nebenjob, - das bedeutet doch schon von der Formulierung (und auch von der Definition) her, dass noch weitere Einkünfte vorhanden sind.
Genauso ist es mit der Steuerklasse 5, diese ist ja nur bei Ehepaaren möglich, wo dann der andere Ehepartner mit eigenen Einkünften die Steuerklasse 3 hat.

Am Ende werden bei der Einkommensteuererklärung immer alle Einkünfte zusammengenommen und dort dann der Freibetrag berücksichtigt, das Ergebnis ist unabhängig von der Wahl/Einstufung der Steuerklassen.

Beatrix

Hallo.

Die Berechnung der Lohnsteuer hat nur indirekt etwas mit der Berechnung der Einkommensteuer zu tun. Wie schon erwähnt, weiß man bei isolierter Betrachtung nicht, ob jemand mit der Lohnsteuerklasse 6 noch andere Einkünfte bzw. Einnahmen als Arbeitnehmer hat. Selbst wenn dies der Fall ist, ist es dennoch richtig, daß man bei einem Verdienst in Klasse 6 in Höhe von 6.000 Euro und einem z. B. in Klasse 1 in Höhe von 1.000 Euro (gesamt 7.000 Euro brutto) für das ganze Jahr keine Einkommensteuer festgesetzt bekommt, sofern dies die einzigen Einnahmen waren.

Die zu hohe aber dennoch richtige Lohnsteuer der Klasse 6 als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, welche ja 0,00 Euro sein wird, wird im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung in voller Höhe erstattet.

Übrigens wird die Lohnsteuer für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer nach § 39b EStG ermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

danke für die Antworten!

Ok, Steuerklasse 5 wird so ja nie direkt abgerechnet, dass seh ich jetzt erst.

Also bei den bisherigen Aufgaben habe ich das ZVE berechnet und mittels dem ZVE die Einkommenssteuer (Lohnsteuer) berechnet. In den Beispielaufgaben kamen bisher nur Steuerklassen 1-2 vor. Kann es sein, dass ich den falschen Begriff dafür verwende?

Ich hatte mich jetzt nur gefragt, wie es bei den anderen Steuerklassen aussieht.

Selbst wenn dies der Fall ist, ist es
dennoch richtig, daß man bei einem Verdienst in Klasse 6 in
Höhe von 6.000 Euro und einem z. B. in Klasse 1 in Höhe von
1.000 Euro (gesamt 7.000 Euro brutto) für das ganze Jahr keine
Einkommensteuer festgesetzt bekommt, sofern dies die einzigen
Einnahmen waren.

Weil es unter 7 834 Euro (Grundfreibetrag) liegt, richtig?

Meine Annahme war bisher:

Der Arbeitgeber, bei dem derjenige mit Klasse 6 arbeitet, muss ja für den Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung machen, oder nicht? Und der Arbeitgeber hat ja erst einmal nichts mit den anderen Verdiensten (Da wo der Arbeitnehmer mit Klasse 1 arbeitet) zu tun. Wenn ja, dann muss der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit Klasse 6 abrechnen (6000 Euro), oder nicht?

Die zu hohe aber dennoch richtige Lohnsteuer der Klasse 6 als
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, welche ja 0,00 Euro
sein wird, wird im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung in
voller Höhe erstattet.

Also würde die Lohnabrechnung für die Arbeitstelle, wo der Arbeitnehmer als Klasse 6 arbeitet, eine Einkommenssteuer (Lohnsteuer) von 0 Euro enthalten?

: Steuerklasse 6, als Nebenjob, - das bedeutet doch schon von
der Formulierung (und auch von der Definition) her, dass noch
weitere Einkünfte vorhanden sind.

Ja, aber wie ich in den anderen Beitrag geschrieben habe, muss der Arbeitgeber (wo der Arbeitnehmer als Klasse 6 arbeitet) eine Lohnabrechnung erstellen, wo die zu ermitteltende Einkommenssteuer (Lohnsteuer) aufgelistet ist, oder nicht?
In dem Fall spielen die anderen Einkünfte erst einmal keine Rolle?

Ja, aber wie ich in den anderen Beitrag geschrieben habe, muss
der Arbeitgeber (wo der Arbeitnehmer als Klasse 6 arbeitet)
eine Lohnabrechnung erstellen, wo die zu ermitteltende
Einkommenssteuer (Lohnsteuer) aufgelistet ist, oder nicht?
In dem Fall spielen die anderen Einkünfte erst einmal keine
Rolle?

Der zweite Arbeitgeber weiß ja nicht, was beim ersten Arbeitgeber gezahlt wird. Klasse 6 bedeutet eben gerade, dass es noch weitere Einkünfte gibt, die z.B. nach Kl. 1 besteuert werden, wo ja dann auch der Freibetrag berücksichtigt wird.
Die monatliche Steuerberechnung mit Hilfe der Steuerklasseneinteilung ist immer nur eine „Schätzung“, die echten Werte können erst mit der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, weil ja erst dann feststeht, was genau übers Jahr verdient wurde und was abgesetzt werden kann.

Beatrix

Der zweite Arbeitgeber weiß ja nicht, was beim ersten
Arbeitgeber gezahlt wird. Klasse 6 bedeutet eben gerade, dass
es noch weitere Einkünfte gibt, die z.B. nach Kl. 1 besteuert
werden, wo ja dann auch der Freibetrag berücksichtigt wird.

Aber dieser zweite Arbeitgeber rechnet den Arbeitnehmer doch als Klasse 6 ab, oder nicht?

Ja klar, das war doch die Grundannahme deiner Frage…

Hallo,

Die zu hohe aber dennoch richtige Lohnsteuer der Klasse 6 als
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, welche ja 0,00 Euro
sein wird, wird im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung in
voller Höhe erstattet.

Also würde die Lohnabrechnung für die Arbeitstelle, wo der
Arbeitnehmer als Klasse 6 arbeitet, eine Einkommenssteuer
(Lohnsteuer) von 0 Euro enthalten?

Nein, der Arbeitgeber muß erst mal ca. die Hälfte (Klasse 6 eben, habe die exakten Zahlen nicht im Kopf) abziehen und ans Finanzamt abführen. Klasse 6 hat keinen Grundfreibetrag!
Im nächsten Jahr macht der Arbeitnehmer seine Steuererklärung und bekommt es vom Finanzamt zurück, falls zu viel einbehalten wurde (was in Klasse 6 so gut wie immer der Fall sein wird).

Cu Rene