Einkommensteuer, Umsatzsteuer und mehr

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand verdient im Jahre X insgesamt 119€, angemeldet als Nebenerwerb. Hat auf Grund des Finanzamtes die Aufforderung bekommen, Umsatzsteuer-Voranmeldung für Jahr X anzugeben, tut dies auch.
Muss somit von den 119€ 19€ Vater Staat geben. Sein Gewinn 100€.

Im Folgejahr wurde der Nebenerwerb abgemeldet, es wurden keine Einnahmen mehr getätigt. Die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuererklärung wird nun für das vorherige Jahr fällig. Die Person gibt an, sie habe 100€ Gewinn (Einkommensteuererklärung). Was möchte nun aber noch der Staat von dieser Person als Umsatzsteuererklärung, da ja eine Voranmeldung immer passiert ist und auch fleißig die 19€ abgebucht worden sind.

Oder hat sich ein Denkfehler eingeschlichen ?!

Grüße,
Ein Neuling

Servus,

die Umsatzsteuererklärung bezieht sich auf das Kalenderjahr.

Die USt-Voranmeldungen beziehen sich auf den Voranmeldungszeitraum; dieser kann Monat oder Quartal sein.

Am Ende der USt-Erklärung wird von der berechneten Zahllast die Summe der USt-Voranmeldungen abgezogen. Im von Dir beschriebenen Idealfall wird die Differenz, die dann bleibt, +/- 0 sein.

Es gibt sehr viele Anlässe dafür, dass an dieser Stelle eine Differenz stehen bleibt. So wird z.B. jemand, der monatlich bloß einen sorgfältig geschätzten Betrag für Leistungsentnahmen (Auto, Telefon und sowas) ansetzt und ihn einmal im Jahr präzise berechnet, in der USt-Erklärung immer eine mehr oder weniger große Differenz zwischen den Voranmeldungen und dem endgültig erklärten Betrag haben.

Anderes Beispiel: Mein derzeitiger Arbeitgeber besitzt und vermietet ungefähr dreihundert Häuser in Deutschland, von denen jedes an eine Zahl zwischen einem und etwa zwanzig verschiedenen Mietern vermietet ist. Teils geht es um Wohnungen, deren Vermietung immer USt-frei ist, teils um Autostellplätze, deren Vermietung immer USt-pflichtig ist, und teils um Gewerbeflächen, bei denen es vom einzelnen Vertrag abhängt, ob sie USt-pflichtig oder USt-frei vermietet werden können. Und dann gibts noch leerstehende Gewerbeflächen, die zwar immer mit der Absicht gehalten werden, dass eine USt-pflichtige Vermietung stattfindet, aber in dem Moment, wo man dort z.B. Baumaßnahmen für die Vermietung an eine Arztpraxis oder eine Versicherungsagentur anfängt, kann man auch für die leerstehenden Flächen keinen Vorsteuerabzug mehr beanspruchen. Bei der Vielzahl an Einzelheiten, von denen die umsatzsteuerliche Behandlung abhängt, und die teilweise objektiv zum Zeitpunkt der Erstellung der USt-Voranmeldung noch gar nicht bekannt sind, ist es völlig normal, dass man den Vorsteuerabzug für die monatlichen Voranmeldungen nur sorgfältig schätzen kann. Was endgültig Sache ist, wird erst zur USt-Erklärung für das Kalenderjahr ermittelt. Jo, und die Differenz zwischen der Summe der Voranmeldungen und der ermittelten Zahllast für das Kalenderjahr ist dann halt Gegenstand der USt-Erklärung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder