Einkommensteuer/umsatzsteuer

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung des Einkommens. Dazu habe ich leider trotz intesiver Suche keinen brauchbaren Eintrag gefunden.

Ich bin seit diesem Jahr Gewerbetreibender im Veranstaltungsbereich und schreibe meinen Rechnungen mit Umsatzsteuer.

Meine Frage:
Muss ich an Ende des Jahres die Bruttoeinnahmen(also inklusive Umsatzsteuer) versteuern oder nur den Nettobetrag(wo die Umsatzsteuer nicht mit eingerechnet ist)?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe:
Beste Grüße,
Klaus

Hallo Klaus,

ja das kommt jetzt ganz darauf an.

Für die Einkommensteuer gibt es zwei Möglichkeiten, den Gewinn zu ermitteln. Entweder durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (sog. § 4 (3) - Rechnung) oder mit Hilfe einer Bilanz.

Je nachdem, welche Gewinnermittlungsart du machst (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss) ist das ganz unterschiedlich mit der Umsatzsteuer zu sehen.

Da Du schreibst, du beginnst dein Gewerbe erst, somit gehe ich mal davon aus, dass Du einfach Deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst, also eine Einnahmen-überschusrechnung machst.

Dann ist das mit der Umsatzsteuer so:
Du schreibst deinem Kunden eine Rechnung und erhältst dann von dem Kunden das Geld brutto. - Deine Einnahme mußt du im zeitpunkt der Vereinnahmung voll (mit USt) als Einnahme erfassen.

Im Gegenzug mußt Du ja ans Finanzamt diese Umsatzsteuer, die du von deinem Kunden bekommen hast, an das Finanzamt abführen, indem Du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgibst.

Den Betrag, den Du ans Finanzamt zahlen mußt, kannst Du dann als Betriebsausgabe ansetzen. Aber halt auch erst in dem Zeitpunkt, wo Du die Zahlung ans Finanzamt leistest.

Unterm Strich versteuerst du also deine netto-Einnahme, aber du mußt vorher Brutto ansetzen und im gegenzug die Ust als Ausgabe berücksichtigen.

Ich hoffe, das war verständlich.

Solltest du allerdings eine Bilanz erstellen, sieht das ganze etwas anders aus. Falls dies der Fall ist, dann frag nochmals nach.

Viele Grüße, Moni

Hallo, ziemlich einfach:
Es wird der Bruttobetrag als EINNAHME versteuert. Allerdings werden die Umsatzsteuervorauszahlungen als AUSGABE abgezogen. Somit also eigentlich der Nettobetrag. Leisten Sie keine Umsatzsteuervorauszahlung sondern führen am Ende es Jahres die einbehaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, müssen Sie darauf achten, dass die Zahlung spätestens am 10. Tag des neuen Jahres abgebucht ist, dann kann die Zahlung nach rechnerisch in das alte Jahr gebucht werden. Ich zahle immer am 31.12. jeden Jahres meine Umsatzsteuer, was aber nicht einfach dieses Jahr war, weil es bis zum 11.01.2013 noch gar keine Elsterformulare für die Umsatzsteuererklärung ab. Ich habe das Geld einfach überwiesen und die Steuererklärung (zwingend elektronisch) am 11.1. nachgereicht.

Hallo Vanessa,

leider kann ich Dir hierbei nicht weiterhelfen.
Hoffe, dass Du von anderen Hilfe bekommst!

Gruß
Brendon

Hallo,

ich rate Ihnen die Anlage EÜR (gibts beim Finanzamt) zu besorgen. Dies ist ein Gewinnermittlungs-schema

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Gewinn nach §4 (3) EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnung) ermitteln.
Dazu füllen Sie die Anlage EÜR aus.
Dort haben Sie bei den Einnahmen die Netto-Einnahmen und die vereinnahmte Umsatzsteuer.
Bei den Betriebsausgaben haben Sie gezahlte Vorsteuer und an’s Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer versteuern Sie also nur die Differenz. Wenn Sie hingegen z.B. im Dezember 1.000 Euro USt vereinnahmen und diese erst mit der USt-Voranmeldung Dezember im Januar an’s Finanzamt zahlen, versteuern Sie auch USt, die Sie im Folgejahr wieder als Ausgabe absetzen können.
Es gilt das Zuflussprinzip.

Hallo,

Bei uns ins Bayern gibt es in jedem Finanzamt
kostenlos kleine Bücher mit der Aufschrift
STEUERTIPPS für EXISTENZGRÜNDER
hier sind viele Beispiele aufgeführt und ab welchem Gewinn man Steuer zahlen muss.Es sind auch viele Tipps
dabei,was man noch absetzen.

Viele Grüße
monika61

Hallo Klaus,

die Umsatzsteuer mußt Du an das Finanzamt abführen; davon absetzen kannst Du aber die Umsatzsteuer, die Du mit Deinen Eingangsrechnungen bezahlt hast.

Je nach Umsatzgröße gibt es verschiedene Termine: monatlich - vierteljährlich - halbjährlich - jährlich.

Spreche mit Deinem Finanzamt.

Versteuern in der Einkommenssteuererklärung musst Du nur die Nettoeinnahmen abzüglich aller Kosten, die angefallen sind, um die Einnahmen zu erzielen.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

die Mehrwertsteuer ist ein „durchlaufender“ Posten und Sie zahlen als Unternehmer nur den Teil der Steuer an Vater Staat, der sich aus der Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer ergibt. Demnach ermittelt man das zu versteuernde Einkommen aus dem Nettoumsatz abzüglich der Kosten.

besuche einen steuerberater. kostet ein wenig. dadurch wird man schlauer. (ich kenne keine antwort auf deine frage)

Hallo,

Am Ende des Jahres wird der nettobetrag versteuert. Jedoch auch die steuer, die in dem Bruttobetrag enthalten ist: die Umsatzsteuer. Nur eben einzeln. Der nettobetrag gilt als Einnahme und die steuer als Umsatzsteuer.

Ich hoffe ich hab das erklären können :smile:

MfG
Michelle