Einkommensteuer und ALG II

Hallo!
Wenn jemand seine EST einreicht und dabei VOR und NACH dem Job ALG bezogen hat aber nicht noch ergänzend während des Jobs,dann haben diese Angaben in der EST nichts zu suchen,oder?

Eigentlich nein, denn ALGII ist nicht zu versteuern. Aber ein kleiner Hinweis in der Erklärung ist ganz hilfreich, weil ein Bearbeiter im Finanzamt immer schaut dass „alle Zeiträume gefüllt“ sind. Das heisst, wenn der Steuerpflichtige irgendwann aufgehört hat zu arbeiten könnte er ja ALGI bezogen haben, was zu berücksichtigen wäre.

Wenn man also zu den Lücken nichts schreibt kommt eine Rückfrage.

Gruß

Jörg

Hallo, müssen die Beträge nach ALG II nicht in Zeile 27/Anlage N und
die Erläuterungen in Zeile 28 eingetragen werden? Wegen des
Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Gruß

ALG 2 unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt weil es eine Grundsicherung ist und kein Lohnersatz wie ALG 1.

Daher sind dort nur die Zeiten einzutragen aber kein Betrag.