Einkommensteuer und Arbeitsunfähigkeit?

Hallo,

im letzten Jahr war ich 7 Wochen lang arbeitsunfähig.
Muss ich bei der Einkommensteuer diesbezüglich etwas beachten und/oder belegen?

Danke und Grüße

Wenn diese 7 Wochen dieselbe Krankheit waren, hast du auch Krankengeld bezogen. Dies wird entweder in der Anlage N oder im Mantelbogen eingetragen. Die Zahlen hat das FA aber auch von der Krankenkasse bekommen. Zu beachten ist, dass das Krankengeld dem sg. Progressionsvorbehalt unterliegt. Bei einer Woche Krankengeldbezug sollte das aber nicht so wahnsinnige Auswirkungen haben.

Data

Hi data

Nur zu meinem Verständnis: wenn man keinen Krankengeldbezug hatte wegen Verbeamtung? Dann würde das ja quasi nur Einfluss auf die Arbeitstag x Kilometer zum Arbeitsstelle haben?

Gruß h

Danke prima Hinweis!

Also diese Einnahmequelle angeben.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich ein Schreiben der Krankenkasse beilegen muss?

Ich hatte in dieser Zeit Reha Maßnahmen, die die Krankenkasse bezahlt hat.
Nicht aber die Fahrtkosten und Übernachtungekostet.
Kann ich das angeben und hat das überhaupt Auswirkungen bei einem Betrag von ca. 800 Euro Kosten?

Danke und viele Grüße

Hallo hexerl,

das Krankengeld, welches man evtl. bei einer privaten KV bekommen würde, unterliegt nicht dem Progrssionsvorbehalt. Insofern würde ich sagen, dass es auch nicht zur Errechnung der Einkommensteuer herangezogen wird. Ob es trotzdem in der Erklärung angegeben werden muss, kann ich dir leider nicht sagen.

Data

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Hallo Uwe,

normalerweise meldet die Krankenkasse das gezahlte Krankengeld ans Finanzamt. Du kannst ja eine Kopie mit beilegen.
Deine Aufwendungen kannst du als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Allerdings gibt es hier eine sg. zumutbare Belastung, die selber getragen werden muss. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und dem Familienstand. Wenn du mal nach diesem Begriff googlest, kannst du nachschauen, wie hoch diese zumutbare Belastung für dich ist.

Data

Hallo, da Beamte kein Krankengeld bekommen (können), fällt das Thema aus.

Du könntest darauf achten, dass Du weniger km-Pauschale angibst, weil Du 35 Tage weniger zur Arbeit gefahren bist.

Viel Glück

Barmer