ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung.
Ich bin Student der Germanistik und habe zuvor eine
Ausbildung zum Kaufmann gemacht.
Meine Frage nun: gilt dies als Erst- oder als
Zweitstudium? Und müssen somit die Kosten für das Studium
als Sonderausgaben oder als zusätzliche Werbungskosten
abgezogen werden? Kann ich dann gleichzeitig auch noch
die Werbungskostenpauschale von EUR 920,00 für meinen
Nebenjob abziehen? Oder umfassen die Werbungs-Studiums-
Kosten dann auch die Werbungskosten für den Nebenjob mit?
Eine kleine weitere Frage noch dazu: soweit ich weiß sind
Studiengebühren generell als Kosten absetzbar. Gilt dies
auch, wenn die Studiengebühren derzeit gestundet werden
und erst nach dem Ende des Studiums fällig werden?
Fragen über Fragen, aber ich hoffe, mir kann da jemand
helfen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Leider kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage nicht weiterhelfen, da ich mich auf dem Themengebiet „Absetzen von Studienkosten“ zu wenig auskenne. Es ist ein sehr komplexes Gebiet, auf dem es in der Vergangenheit auch viele Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten gab. Dass Studiengebühren generell zu den Studienkosten zählen, stimmt. Dies wird auch so sein, wenn sie gestundet werden. In welchem Veranlagungszeitraum sie dann allerdings geltend gemacht werden müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Viele Grüße
Christian
bitte vielmals um Entschuldigung für die späte Rückantwort, bin aber momentan noch in der Elternzeit und da geht dann schon mal das eine oder andere unter.
Da ich auch nicht alle Fragen genau beantworten konnte, habe ich mal im Internet nachgeschaut und habe bei Spiegel einen Bericht genau zu diesem Sachverhalt gefunden.