Einkommensteuer- Unterstützung Bedürftiger- Kind studiert -

Hallo,

das Kind wurde im April 2015 25 Jahre. Kindergeld wurde dann ab Mai nicht mehr gezahlt. Wie muss ich vorgehen, um den Freibegtrag über 8300,- (anteilig) in Anspruch zu nehmen? Handelt es sich um einen Pauschbetrag ( oder gibt es einen Pauschbetrag?)
Das Kind hat als studentische Aushilfskraft in 2015 ein Entgelt von 5.100,-- bezogen.
Vielen Dank für Hilfe.

Servus,

einen Freibetrag gibt es dafür nicht.

Es geht hier um einen Höchstbetrag von 8.652 €, von dem die eigenen Einnahmen des Unterhaltsberechtigten (auch wenn es sich dabei nicht um steuerpflichtige Einkünfte handelt) abgezogen werden. Die Differenz kann als ‚Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen‘ gem. § 33a EStG bei der Veranlagung zur ESt (oder ggf. beim Lohnsteuerermäßigungsantrag) berücksichtigt werden.

Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit, von den Eltern bezahlte Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) bei den Eltern als Sonderausgaben geltend zu machen.

Schöne Grüße

MM