Schönen guten Tag und schon einmal vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.
Angenommen eine Person muss an das Finanzamt Einkommensteuer Vorauszahlungen zahlen, sowie Umsatzsteuer Vorauszahlungen.
Die Umsatzsteuervorauszahlungen kann die Person in einer Einnahme Überschussrechnung als Ausgabe/Verlust einrechnen, wenn mich nicht alles täuscht…?
Geht dies auch für die vorausgezahlte Einkommensteuer?
Vielen Dank für die Hilfe
Marcel