Einkommensteuer-Vorauszahlung bei Angestellten?

Ein angestelltes Ehepaar mit Eigenheim und den Steuerklassen 3 (er, Vollzeit) und sie (5, Teilzeit) zahlt jährlich etwa 1000 Euro Einkommenststeuer im Voraus.
Da das Eigenheim aus zwei Wohneinheiten besteht und eine davon lange vermietet war, wurde angenommen dass die Vorauszahlung durch Mieteinnahmen berechtigt ist.

Nun wohnt jedoch der Sohn mietfrei in der Mietwohnung. Somit ergeben sich auch keine Mieteinnahmen auf der Steuererklärung.

Laut Steuerberater ist aber die Vorrauszahlung trotzdem „normal“, da der Ehemann zu wenig Steuern bezahlt.

Frage:
Ist es tatsächlich möglich, wenn keine weiteren Einkünfte ausser den Löhnen der beiden vorliegen, dass Einkommensteuer-Vorauszahlungen verlangt werden?
Auf beiden Lohnabrechnungen ist bereits Einkommensteuer aufgeführt.

Hallo Sabine (

Hallo Sonja,

ich bezweifle die Aussage dieses Mannes, so wie ich jede Aussage eines Menschen bezweifel,der dafür Geld nimmt :wink:

Grundsätzlich ist mir neu, dass Angestellte Einkommenssteuer voraus bezahlen sollen, denn schließlich wird ja Lohnsteuer bereits vom Lohn abgezogen und ein anderes Einkommen ist nicht vorhanden.

Sorry für die weggelassene Anrede und den nicht vorhandenen Gruß.
Ich gelobe Besserung

Gruß Sabine

Servus,

Lohnsteuer wird einbehalten, sicherlich. Aber eben weniger, als bei der Veranlagung festzusetzen ist.

Es gibt eine einfache Lösung: Steuerklassen IV/IV. Dann ist der LSt-Einbehalt etwas höher, und zur Veranlagung gibts eine kleine Erstattung.

Schöne Grüße

MM

Hallo Sabine

Grundsätzlich ist mir neu, dass Angestellte Einkommenssteuer
voraus bezahlen sollen, denn schließlich wird ja Lohnsteuer
bereits vom Lohn abgezogen und ein anderes Einkommen ist nicht
vorhanden.

Sicherlich wird bereits Lohnsteuer einbehalten. Nun ist es aber so, dass bei Steuerklasse III im Grunde davon ausgegangen wird, dass der Ehegatte der einzige Verdiener ist. In diesem Fall wird es daher im Normalfall zu keiner Nachzahlung kommen.
Das kannst du dir gedanklich so vorstellen: Ehemann M hat Einkünfte von X Euro, Ehefrau F hat 0 Euro. Summe der beiden X, nach Abzug von Sonderausgaben usw. ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von Y, die entsprechende Einkommensteuer wird aus der SPLITTINGtabelle abgelesen.

Hat nun der zweite Ehegatte ebenfalls Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit, die wesentlich niedriger sind als die des Hauptverdieners, werden diesem Ehegatten durch die Steuerklasse V RELATIV viel Steuern abgezogen (relativ bezogen auf sein Einkommen); in der Gesamtbetrachtung der Einkünfte der beiden Ehegatten hingegen reicht die gemeinsam entrichteten Steuern nicht aus, so kommt es zu einer Nachzahlung. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, wenn die Nachzahlung eine gewisse Höhe überstiegen hat.

Der Fall, dass sich eine Nachzahlung ergibt im Falle der Steuerklassen III/V ist gar nicht mal so selten! Der Steuerberater hat mit seine Aussage absolut recht.

Martin erwähnte es in seinem Posting bereits: Das Ehepaar könnte sich überlegen, die Steuerklassen IV/IV zu wählen. Der Ehegatte, der vorher die Klasse III hatte, wird dann mehr Lohnsteuer zahlen, der Ehegatte mit der StKlasse V weniger, in der Gesamtsumme jedoch werden die monatlichen Zahlungen sich erhöhen und Vorauszahlungen wären damit überflüssig. (Auch eine Nachzahlung würde dann i.d.R. nicht mehr anfallen.)

Gruß
Sonja

Hallo Sabine,

Da das Eigenheim aus zwei Wohneinheiten besteht und eine davon
lange vermietet war, wurde angenommen dass die Vorauszahlung
durch Mieteinnahmen berechtigt ist.

Genau so sieht es aus. Muss aber nicht der einzige Grund sein.

Nun wohnt jedoch der Sohn mietfrei in der Mietwohnung. Somit
ergeben sich auch keine Mieteinnahmen auf der Steuererklärung.

Das kann bei Festlegung der ESt-Vorauszahlung beim Finanzamt keiner wissen. Die Vorauszahlung wird anhand der veranlagten ESt des letzten Jahres festgelegt.

Laut Steuerberater ist aber die Vorrauszahlung trotzdem
„normal“, da der Ehemann zu wenig Steuern bezahlt.

Also die Aussage ist so allein wohl nicht ganz zutreffend.

Frage:
Ist es tatsächlich möglich, wenn keine weiteren Einkünfte
ausser den Löhnen der beiden vorliegen, dass
Einkommensteuer-Vorauszahlungen verlangt werden?

Ja, wurde ja gerade oben erklärt.

Auf beiden Lohnabrechnungen ist bereits Einkommensteuer
aufgeführt.

Man müßte dem FA mitteilen, dass keine Mieteinnehmen mehr existieren und somit das Einkommen im laufenden Jahr geringer sein wird. Da die Mieteinnahmen wohl Null sein werden, sollten dann auch keine ESt-Vorauszahlungen anfallen. Wenn allerdings die Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern sehr hoch sind, kann das FA allein auf dieser Basis eine Vorauszahlung festsetzen, wenn abbzusehen ist, dass die Nachzahlung einen bestimmten Wert übersteigen wird (einfach mal im § 37 EStG nachsehen, oder dem StB glauben). Ich glaube im Absatz 5 sind 400€ als Mindesthöhe für eine festzusetzende Vorauszahlung vorgesehen.

Im übrigen kann ich die Argumentation einiger hier nicht ganz nachvollziehen, dass es besser wäre, man „bekäme“ am Jahresende etwas zurück, anstatt etwas nachzahlen zu müssen.
Warum sollte dies besser sein? Im ersten Fall habe ich dem Staat einen kostenlosen Kredit gewährt. Wo ist da mein Vorteil? Im zweiten Fall habe ich einen kostenlosen Kredit bekommen. Aber genau das möchte der Staat natürlich mit den ESt-Vorauszahlungen vermeiden.

Gruß

ich bezweifle die Aussage dieses Mannes, so wie ich jede
Aussage eines Menschen bezweifel,der dafür Geld nimmt :wink:

Falsche Einstellung!
Der StB wird von Euch dafür bezahlt, dass er Euch RICHTIGE Antworten gibt. Tut er das nicht, ist er schadensersatzpflichtig.

Den Wahrheitsgehalt einer Aussage im Forum (nimmt kein Geld dafür…) dagegen kann man selbst weder abschätzen, noch sich im Nachhinein darauf berufen.

Hallo Sonja,

ich bezweifle die Aussage dieses Mannes, so wie ich jede
Aussage eines Menschen bezweifel,der dafür Geld nimmt :wink:

Hallo,

dann frag doch deinen Bäcker, der nimmt kein geld dafür, dem kannste genauso vertrauen, wie der Thekenrunde in der Kneipe.

Gruß
Ralph

1 „Gefällt mir“

Im übrigen ist es doch schöner, man zahlt vierteljährlich
voraus, als das am Jahresende ne dicke Nachzahlung heraus
kommt, oder?

Logo, wer will schon die paar Mücken an Zinsen haben.

cu

Hallo ElBuffo

Im übrigen kann ich die Argumentation einiger hier nicht ganz
nachvollziehen, dass es besser wäre, man „bekäme“ am
Jahresende etwas zurück, anstatt etwas nachzahlen zu müssen.
Warum sollte dies besser sein?

Wenn man eine Nachzachlung einplant und das Geld beiseite gelegt hat, dann ist ja alles ok.
Aber die meisten Fälle von Nachzahlungen verursachen doch in der Praxis nicht nur großes Gejammer von Seiten der Mandanten - sondern es kommt dann auch zum Vorschein, dass sie es schlichtweg nicht zahlen können oder die Finanzen dann arg belastet werden.

Im ersten Fall habe ich dem
Staat einen kostenlosen Kredit gewährt.

Wenn du spät genug abgibt, kommst du auch in die Verzinsung. Nicht üppig, aber immerhin.

Vorteil? Im zweiten Fall habe ich einen kostenlosen Kredit
bekommen.

s.o. Auch hier greift die Verzinsung. Du musst dann schnell abgeben, damit du nicht in die Verzinsung rutscht.

Gruß
Sonja

Im übrigen kann ich die Argumentation einiger hier nicht ganz
nachvollziehen, dass es besser wäre, man „bekäme“ am
Jahresende etwas zurück, anstatt etwas nachzahlen zu müssen.
Warum sollte dies besser sein? Im ersten Fall habe ich dem
Staat einen kostenlosen Kredit gewährt. Wo ist da mein
Vorteil? Im zweiten Fall habe ich einen kostenlosen Kredit
bekommen. Aber genau das möchte der Staat natürlich mit den
ESt-Vorauszahlungen vermeiden.

Gruß

Hallo,

ich lasse das in der Praxis immer im Einzelfall entscheiden. Der Eine wills so, der Andere so. Ist reine Ansichtssache.

Gruß
Lawrence

Wenn man eine Nachzachlung einplant und das Geld beiseite
gelegt hat, dann ist ja alles ok.
Aber die meisten Fälle von Nachzahlungen verursachen doch in
der Praxis nicht nur großes Gejammer von Seiten der Mandanten

  • sondern es kommt dann auch zum Vorschein, dass sie es
    schlichtweg nicht zahlen können oder die Finanzen dann arg
    belastet werden.

so siehts aus. ist charakterabhängig…

viele jammern wie der krüppel am weg, wenn die ohnehin einzuplanende nachzahlung kommt und dann auch noch die anpassung fürs vorjahr obendrauf.

bei solchen patienten fange ich gar nicht erst an herabsetzungsanträge zu stellen

gruß inder

ich lasse das in der Praxis immer im Einzelfall entscheiden.
Der Eine wills so, der Andere so. Ist reine Ansichtssache.

Das ist richtig. Mich wundert nur, dass man doch hierzulande so erpicht aufs „Steuern sparen“ ist, aber einfachste (ich wills gar nicht ökonomische oder betriebswirtschaftliche nennen) Überlegungen nicht angestellt werden.

Wie bei der Formulierung kostenloser Kredit eigentlich klar zu erkennen, muss dieser zurückgezahlt werden. Manche haben jedoch offenbar derart große Probleme den Überblick über ihre Finanzen zu wahren, dass es wohl für diese tasächlich besser ist, sich auf eine „Erstattung“ zu freuen.

Gruß

Servus,

ich kenne da einen, der stellt immer Anträge auf Festsetzung von Vorauszahlungen in der Höhe, die nach seiner Einschätzung dem Mandanten grade eben noch zumutbar ist. Die Leut sagen von ihm:

„Der Monn is brima! Bei dem honn ich noch e jedes Mol ebbes zuriggegriechd wenn er mir die Schdeiere gemachd gehebbd hod!“

In diesem Sinne

MM

1 „Gefällt mir“

Wenn man eine Nachzachlung einplant und das Geld beiseite
gelegt hat, dann ist ja alles ok.
Aber die meisten Fälle von Nachzahlungen verursachen doch in
der Praxis nicht nur großes Gejammer von Seiten der Mandanten

  • sondern es kommt dann auch zum Vorschein, dass sie es
    schlichtweg nicht zahlen können oder die Finanzen dann arg
    belastet werden.

Armes Deutschland.

Im ersten Fall habe ich dem
Staat einen kostenlosen Kredit gewährt.

Wenn du spät genug abgibt, kommst du auch in die Verzinsung.
Nicht üppig, aber immerhin.

Ich habe nichts von verspätetem Abgeben gesagt. Die Steuern, die ich, sei es als Lohnsteuer oder „normale“ Vorauszahlung im ersten Quartal 01 zuviel abführe, bekomme ich doch frühestens im ersten Quartal des Folgejahres wieder. Ganz ohne Verspätung. Und wenn ich schon eine Erstattung erwarte, werde ich natürlich nicht noch ewig warten mit dem Einreichen der Steuererklärung.

Vorteil? Im zweiten Fall habe ich einen kostenlosen Kredit
bekommen.

s.o. Auch hier greift die Verzinsung. Du musst dann schnell
abgeben, damit du nicht in die Verzinsung rutscht.

Nee, dann warte ich solange wie es geht. Mit geht ist der Zeitpunkt gemeint, bevor man irgendwelche steuerlichen "Neben"leistungen zahlen muss.

Gruß