Liebe Wissenden,
ein kleines Steuer-Problemchen, das vielleicht auch andere interessieren könnte, weil es bestimmt gar nicht so selten vorkommt. Und zwar folgendes:
Ein Mann war im Jahr 2009 bis August selbständig und ist seit Oktober 2010 angestellt. Seine Frau hat keine eigenen Einkünfte. Daraus ergab sich, nachdem die Einkommensteuererklärung für 2009 abgegeben wurde, eine Einkommensteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2011.
Wird diese Vorauszahlung denn wieder zurückerstattet, weil der Mann ja längst keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit mehr hat? Wäre es demzufolge schlau, die Einkommensteuererklärung für 2010 gleich nachzuschieben, damit das Finanzamt sehen kann, dass sich fortan alles anders verhält als 2009?
Ein wenig Erleuchtung im Steuer-Dschungel wäre sehr schön, vielen Dank im Voraus!