Einkommensteuer-Vorauszahlung zurückbekommen?

Liebe Wissenden,

ein kleines Steuer-Problemchen, das vielleicht auch andere interessieren könnte, weil es bestimmt gar nicht so selten vorkommt. Und zwar folgendes:

Ein Mann war im Jahr 2009 bis August selbständig und ist seit Oktober 2010 angestellt. Seine Frau hat keine eigenen Einkünfte. Daraus ergab sich, nachdem die Einkommensteuererklärung für 2009 abgegeben wurde, eine Einkommensteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2011.

Wird diese Vorauszahlung denn wieder zurückerstattet, weil der Mann ja längst keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit mehr hat? Wäre es demzufolge schlau, die Einkommensteuererklärung für 2010 gleich nachzuschieben, damit das Finanzamt sehen kann, dass sich fortan alles anders verhält als 2009?

Ein wenig Erleuchtung im Steuer-Dschungel wäre sehr schön, vielen Dank im Voraus!

Antrag Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlung
Hi !

Man kann den Antrag auf Anpassung von Steuervorauszahlungen formlos (also einfach die Situation in einem Brief beschreiben, bzw. bei einigen Finanzämtern genügt auch ein Anruf) oder duch die Abgabe der Steuererklärung (hier für 2010) stellen. Für welchen Weg man sich entscheidet, muss man selber festlegen.

Die steuerlichen Berater verfassen üblicherweise einfache Briefe, die stichworthaft folgenden Inhalt haben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom … hatten Sie Vorauszahlungen zur …steuer festgesetzt. Die Situation, die der Berechnung der Vorauszahlung zu Grunde gelegen hat, hat sich mittlerweile vollkommen verändert (keine Selbständigkeit, Angestelltenverhältnis, …). Es wird daher beantragt, den oben genannten Bescheid aufzuheben oder alternativ die Vorauszahlung für das Jahr 2011 auf € 0,00 anzupassen.

mfg"

Dann muss einfach noch die entsprechende Situation beschrieben werden und dann ab zur Post. Analog kann man ein solches Schreiben auch verwenden, wenn man höhere Vorauszahlungen beantragen will.

BARUL76

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Oh, das ist ja einfach. Vielen herzlichen Dank!