In 2012 wird der Abzug des Gegenstandes A1 (
Das ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Vielleicht lag die berufliche Nutzung beim 1. Gegenstand bei 90%, beim 2. aber nur bei 50%?
Kann leider icht helfen.
Hallo, ist es richtig dass jetzt schon bekannt ist, ob etwas für 2013 anerkannt wird oder nicht ???
Es ist aber immer jedes Jahr für
sich zu betrachten.
Aber… letztlich ist entscheidend,
auf welcher rechtlichen Grundlage
im Jahr X die Anerkennung erfolgt.
Wenn hierfür auch noch für
2013 die Rechtsgrundlage vorliegt!!
(keine Gesetztesänderung) dann gilt
das auch um anzuerkennen.
Nur. mit Werbungskoten A und
B kann ich leider nicht viel
anfangen.
Um hier beurteilen zu können, ob
für 2013 - wenn es dann 2013 ist, eine Anerkennung begründet ist, muß ich schon genau wissen um was es
sich handelt.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Westhoff
Hallo,
es können sich schon einmal die Richtlinien ändern, was alles unter Werbungskosten fällt. Je nachdem, was das Gut ist, wäre es denkbar, dass es deshalb dieses Mal nicht anerkannt wurde.
Wie lange hält denn das Gut? Wenn eine zu erwartende Haltbarkeit von sagen wir mal fünf Jahren vorliegt, wäre es auch möglich, dass das Finanzamt die zweite Anschaffung nicht anerkennt, weil die erste ja noch vorhanden sein müsste.
Wenn es um einen nennenswerten Betrag geht, würde ich an Ihrer Stelle beim Finanzamt einen Antrag auf schlichte Änderung stellen (sie müssen nicht direkt einen juristischen Widerspruch einlegen, vielleicht lenkt das Finanzamt ja auch ein).
Erklären Sie, dass das Gut in der Vergangenheit anerkannt wurde und dass sie es auch in diesem Jahr anerkannt haben möchten. Weisen Sie den Kauf per Rechnungskopie nach.
Der Antrag auf Änderung des Steuerbescheides muss 4 Wochen nach Eingang des Bescheides gestellt werden.
Viele Grüße
tinastar
Hallo,
nein, jedes Jahr wird neu entschieden.
Gruß
D
Danke für die Antwort. Die Jahreszahlen sind fiktiv gewählt. Es handelt sich aber um die Jahre 2010, 2011 und 2012. In 2010 und 2011 wurden erhöhte Kosten für Berufsbegkleidung und Kosmetikartikel einer Flugbegleiterin anerkannt. In 2012 wurde diese nicht anerkannt und begründet, dass sich Kosmetikartikel auch pirvat verswendet werden können. Aber das konnten diese auch in 2010 und 2011. Nur wurden diese in den Vorjahren immer steuermindernd anerkannt.
Danke für die Antwort. Die Jahreszahlen sind fiktiv gewählt. Es handelt sich aber um die Jahre 2010, 2011 und 2012. In 2010 und 2011 wurden erhöhte Kosten für Berufsbegkleidung und Kosmetikartikel einer Flugbegleiterin anerkannt. In 2012 wurde diese nicht anerkannt und begründet, dass sich Kosmetikartikel auch pirvat verswendet werden können. Aber das konnten diese auch in 2010 und 2011. Nur wurden diese in den Vorjahren immer steuermindernd anerkannt.
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Aha. Ist das rechtens ?
OK, aber bei solchen Grenzfällen,
wo Kosten den privaten, aber auch
den beruflichen Bereich betreffen,
gibt es KEINE klare Aussage im
Steuerrecht.
Es gilt hier eben nur um die Glaubhaftmachung.
Ich würde- wenn der Sachverhalt mich
betreffen würde, Widerspruch
einlegen und die Begründung einmal auf die Anerkennung der
Vorjahre beziehen und zum
anderen eine glaubhafte
Argumentation zu formulieren,
wonach der Finanzamtsmitarbeiter
einsichtig ist.
Wenn z.B. ein Computer beruflich
abgesetzt werden soll, so muss
man auch, so wie beim Arbeitszimmer glaubhaft darstellen wie sich die Kosten aufteilen.
Das sind Bereiche in Grauzonen
des Steuerrechts…
Da kommt es auf die eigene
Argumentation, Glaubhaftmachung
und auf den FA-Sachbearbeiter an.
Mit freundlichem Gruß
Helmut
hallo,
manches liegt im ermessen des finanzbeamten. vielleicht handelt es sich um etwas, das man nicht schon ein jahr drauf wieder neu braucht (z. drucker)
lg
maria
Hallo,
nur weil ein Wirtschaftsgut einmal anerkannt wurde, muss es nicht noch einmal anerkannt werden.
Ferner kommt es darauf an, um welchen Gegenstand es sich handelt und warum dieser neu angeschafft wurde.
Grüße,
Bea
Ich würde zunächst einmal Einspruch einlegen und darauf bestehen, dass das Wirtschaftsgut anerkannt wird, weil z.b. das erste kaputt oder verloren gegangen ist.
Haben Sie in beiden Jahren jeweils den gleichen Gegenstand gekauft ?
Ich vermute dies, weil Sie schreiben A1=A2. So würde sich das Verhalten des FA erklären. Grundsätzlich können Sie einen Gegenstand für > € 410 natürlich nur einmal als WK abziehen und zwar im Jahr der Anschaffung, danach natürlich nicht mehr.
Hallo D.Krüger 1979,
es ist nicht so, das der Gegenstand, wenn er im Vorjahr genehmigt wurde, im Folgejahr wieder anerkannt wird. Das
hängt vom Gebrauch, z.B. wofür ab. Der
gleiche Gegenstand z.B. Fotoapparat,
kann im Vorjahr für berufliche Zwecke
verwendet worden sein, dann wurde er
anerkannt. Der neue Fotoapparat
wird im Folgejahr nicht für berufliche Zwecke verwendet, so ist er im Folge-
jahr nicht absetzbar. Andererseits
kann das FA auch sagen, jedes Jahr
ein neuer Foroapparat ist dies not-
wendig. Also das FA kann es genehmigen, wenn man nachweist,
dass er aus dem Vorjahr verloren,
zerstört oder anders abhanden gekommen ist. Dann besteht die Mög-
lichkeit, das das FA dies genehmigt.
Wurden im Vorjahr nur Afa geltend
gemacht und anerkannt, dann wird
auch im Folgejahr die Afa anerkannt.
Gruß tilgba