Einkommensteuer, Werbungskosten (Umzug)

Liebe Community,

ggf. kann jemand von euch helfen. Meine Verlobte und ich müssen noch die Steuererklärung für 2020 machen. Und wir haben hier noch einen offenen Punkt und ggf. wahrt ihr einmal in einer ähnlichen Situation und wisst Rat :slight_smile:

Wir sind vergangenes Jahr nach Bayern (aus NRW) umgezogen. In diesem Zusammenhang hatten wir Kosten für Wohnungsbesichtigungen (Fahrtkosten), Umzugsdienst, Doppelte Miete etc. Der Umzug war für meine Verlobte beruflich bedingt - sie hat einen neuen Job gestartet. Ich bin mitgezogen und konnte als Unternehmensberater bei meinem aktuellen Arbeitsgeber das Büro wechseln.

Frage: Die meisten Rechnungen für den Umzug sind auf mich ausgestellt. Kann Sie diese geltend machen? Ich kann dies ja vss. als Werbungskosten nicht ansetzen, weil der Umzug bei mir nicht beruflich bedingt ist.

Jeden Rat sehr gerne. Vielen lieben Dank vorab

Servus,

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

D.h. derjenige, der den Aufwand hatte, kann die Kosten als Werbungskosten geltend machen, wenn sie etc.

Es kömmt also - wer hätt’s gedacht? - darauf an, wer die Kosten getragen, also z.B. die Rechnungen bezahlt oder das Auto aufgetankt hat.

Schöne Grüße

MM