Einkommensteuer wie bezahlen?

Hallo,

Bin aus Österreich und hab vor selbständig zu werden mit einem Einzelunternehmen, dazu hätte ich eine Frage zur Einkommensteuer, ist diese wirklich im vorhinein jeden 15.02 / 15.05. / 15.08. / 15.11. zu verrichten?

Hab jetzt schon mehrmals gehört das manche Selbständige erst nach gut einem Jahr die Einkommensteuer vom vergangenen Jahr zahlen, ist das auch möglich?

Danke und Grüsse
Johannes

Servus,

für Selbständige werden Einkommensteuervorauszahlungen auf der Grundlage des voraussichtlichen Gewinns festgesetzt. Diese sind zum 10.03. - 10.06. - 10.09. - 10.12. fällig.

15.02 - 15.05. - 15.08 - 15.11. sind die Fälligkeiten für Vorauszahlungen auf Gewerbesteuer.

Wenn jemand ein Jahr gar nichts zahlt und dann im folgenden Juni einen dicken Brocken, den er kaum stemmen kann, hat er im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Beginn seiner selbständigen Tätigkeit einen viel zu niedrigen voraussichtlichen Gewinn angegeben. Wenn ihn dann nachher die fette Einkommensteuerzahlung umhaut, ist er selber schuld.

Man kann die festgesetzten Vorauszahlungen jederzeit anpassen lassen, wenn man den voraussichtlichen Gewinn des laufenden Jahres besser kennt und weiß, ob die Vorauszahlungen zu hoch oder zu tief angesetzt sind. Das ist der bessere Weg, weil man dann nicht mit irgendwelchen abstrakten Rücklagen operieren muss, sondern weiß, dass der Fiskus das, was ihm zusteht, in der Hauptsache eh schon hat.

Schöne Grüße

MM

Mit dem österreichischen Steuerrecht kenne ich mich leider nicht aus, nur mit dem deutschen.

Es empfiehlt sich auch für Österreicher vor Beginn einer Selbständigkeit einen Steuerberater aufzusuchen. Nicht nur im Hinblick auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ist diese Maßnahme sinnvoll. Es gibt daneben auch vielfältige andere Überlegungen anzustellen; bspw. krankenversicherung, Altersversorgung etc. Ein „start up“ - Beratung sollte man sich unbedingt genehmigen, auch, wenn man später möglicherweise seine Steuerangelegenheiten selbst abwickeln möchte.

dass der Fiskus das, was ihm zusteht, in
der Hauptsache eh schon hat.

Und um es zu vollenden und Säumniszuschläge zu vermeiden: Lastschrift erlauben.

Ich habe das gemacht, als ich mal vergessen hatte, dass die VZ doch höher war als im letzten Quartal. Ich hab beantragt, den SZ zu erlassen und die LE beigegeben.

Läuft.