Hallo,
eine zweiteilige Frage:
- muss die Witwenrente angegeben werden
- wie wird sie versteuert
- in welches Feld wird sie eingetragen
Danke!
Hallo,
eine zweiteilige Frage:
Danke!
1.) ja
2.) mit dem Ertragsanteil, der vom Rentenbeginnalter abhängt
3.) in Anlage R
Gegenfrage: Warum liest eigentlich niemand die Anleitungen vom Finanzamt ?
Gruss
Barmer
Wenn es sich um eine Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung handelt, ist sie steuerfrei.
Wenn es sich um eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, wird nicht der Ertragsanteil versteuert. Vielmehr hängt die Besteuerung vom Beginn der Witwenrente ab - liegt der Beginn zB im Jahr 2005 oder früher, sind 50 % der Rente zu versteuern. Bei Beginn im Jahr 2006 sind 52 % zu versteuern usw. Künftige Rentenerhöhungen sind zu 100 % zu versteuern.
Resultiert die Witwenrente aus einer vorherigen Altersrente, ist der Beginn der Altersrente maßgebend.
Wenn eine gesetzliche Witwenrente wegen des Todesfalls des Ehemanns gezahlt wird
und die Frau noch im Berufsleben steht?
Danke!
Wenn eine gesetzliche Witwenrente wegen des Todesfalls des
Ehemanns gezahlt wird
und die Frau noch im Berufsleben steht?
Wenn der Ehemann zum Zeitpunkt des Todes schon Altersrente bezogen hat, zählt der Zeitpunkt seiner ersten Rente. Hat er noch gearbeitet, ist der Zeitpunkt des Todes ausschlaggebend für den Besteuerungsanteil der Witwenrente.
Der zu versteuernde Anteil der Rente wird zu den restlichen Einkünften der Witwe hinzugerechnet und dann versteuert (nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw.).
Hallo,
wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt naturgemäß vom Gesamteinkommen (jedenfalls dem zu versteuernden) und vielleicht auch noch dem Zeitpunkt des Todes des Ehegatten ab. Hier gilt dann auch noch im Folgejahr das Ehegattensplitting. Danach könnte sich die steuerliche Belastung erhöhen.
Was das Ausfüllen der Steuererklärung und die Ermittlung des Ertragsanteils angeht, kann sich der Rentenbezieher einfach an den Rentenversicherungsträger wenden. Dieser schickt dann eine Bescheinigung, aus der alle notwendigen Angaben hervorgehen, nebst Info, wo in der Steuerklärung die einzutragen sind. Einfach anrufen oder über Internet anfordern. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/N… Versicherungsnummer einklimpern und das Jahr und fertig.
Das ist wirklich einfach und kostet auch nichts extra.
Grüße
Danke!
Daraus entnehme ich, dass bei Tod 2009 58% der Rente zu versteuern sind 2010 60% usw.?
Danke!
Das heißt dann konkret, dass die 58% der Rente (Tod 2009) in den Topf der Einnahmen geworfen werden und dann die tatsächliche Steuer errechnet wird?
Hallo,
Das heißt dann konkret, dass die 58% der Rente (Tod 2009) in den Topf der Einnahmen geworfen werden und dann die tatsächliche Steuer errechnet wird?
Naja, abzüglich der eenfalls ausgewisenen Beiträge für KV und PV, so vorhanden.
Wobei noch anzumerken wäre, dass die verbleibenden 42% von 2009 als Betrag feststehen. Der „steuerfreie“ Anteil wird also mit jeder Rentenerhöhung kleiner bzw. der steuerpflichtige größer.
Grüße