Einkommensteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,
kann das Finanzamt auf die Bankkonten zugreifen?
Sieht das Finanzamt meine Anmeldedaten? ( wo ich wohne, seit wann usw)
Gruss
Janusz

Servus,

bei Bedarf können die Finanzbehörden auf dem Weg der Amtshilfe Deine Anmeldedaten anfordern. Das kann z.B. zur Abklärung der unbeschränkten Steuerpflicht und auch als ein Indiz von vielen zur Klärung der Ansässigkeit in DBA-Fällen geschehen.

Auf Deine Bankkonten zugreifen kann die Vollstreckungsstelle am Finanzamt mit dem Mittel eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Oder meinst Du mit „zugreifen“, ob Deine Bankkonten den Finanzbehörden bekannt sind? Ja, das sind sie teilweise - iin dem Umfang, in dem Meldepflichten der Banken an den Fiskus bestehen.

Wenn Du konkret formulierst, um was es Dir geht, lässt sich mehr dazu sagen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM
danke fuer die Antwort. Ich bin in DE unbeschranktsteuerpflichtig ( Arbeitnehmer in DE). Ich habe gleichzeitig doppelte Haushaltsfuhrung ( erster Wohnsitz im Ausland). Ich mochte, dass meine Ehefrau hier in DE entbindet. Dafur muss ich Sie wegen Krankenversicherng/ Melderecht hier anmelden sein. Hat das Auswirkungen auf Doppelte Haushaltsfuhrung? ( in DE Aufenthalt 2-4 Monate)
Bei den Konten gehts mir nur aus Interesse zu wissen , ob zum Beispiel Finanzamt Recht darauf hat zu wissen, fur was Ich Geld ausgebe: zum Beispiel gestern eingekauft bei LIDL. Wenn Ich zum Beispiel Lohnsteuererklarung fur 2015 abgebe, konnen die sich meine Bankkonto einsehen?
Gruss
J.

Hallo Janusz,

nein, da passiert weiter nichts. Darauf haben die Meldeverhältnisse keine Auswirkung; entscheidend ist, ob der erste Haushalt im Ausland beibehalten wird: Wenn es die Familienwohnung dort weiterhin gibt, mit Wasseranschluss und Herd (das sind die Kriterien für eine Wohnung), besteht auch der doppelte Haushalt weiter.

Eine vollständige Einsicht in die Kontenbewegungen (etwa so wie für das Jobcenter bei Bezug von ALG II) gibt es für die Finanzbehörde nicht.

Schöne Grüße

MM

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Danke und Alles Gute

Welche Wohnung stellt dann den Lebensmittelpunkt dar? Was ist dann der zweite, beruflich bedingte, Wohnsitz? Ab welcher Dauer der Verlagerung des Lebensmittelpunktes wird das relevant?

Servus,

bei Verheirateten immer der Familienwohnsitz.

Der, der aus beruflichem Anlass in D begründet wurde.

Ab Verlagerung, wenn er denn verlagert würde. Daher entscheidend, ob der Familienwohnsitz auch während des Aufenthaltes für die Entbindung (und nicht, um auf Dauer in D zu leben) weiterhin besteht oder nicht.

Wenn die Gattin anlässlich der Entbindung nach D umzöge und an der Adresse des früheren Familienwohnsitzes für den Steuerpflichtigen weder Herd noch Wasseranschluss weiterhin bestünden, wäre das anders: Dann wäre mit dem Umzug die doppelte Haushaltsführung beendet.

Schöne Grüße

MM