Guten Tag,
angenommen man heiratet im August und wechselt nach der Lohnsteuerklasse 1 in 3 und 5.
Wie schaut es dann im Nächsten Jahr mit der Lohnsteuererstattung aus, wenn die Gehälter wie folgt aussehen würden:
Zum Beispiel:
Mann in Steuerklasse 3 - jährlich 36.000 € Einkommen
Frau in Steuerklasse 5 - jährlich 20.000 € Einkommen.
Keine Kirche, Keine Sonderausgaben usw…
Hoffe, ihr habt ein paar Ideen!!
Danke
Servus,
die Zusammenveranlagung von Ehegatten kommt immer für ganze Kalenderjahre in Frage, auch für das (ganze) Jahr der Eheschließung.
Die Lohnsteuerklassen haben auf die Festsetzung der ESt keinen Einfluß.
Schöne Grüße
MM
Brutto 36.000 € pa, LStKl III = LSt 2009 3.078 €
Brutto 20.000 € pa, LStKl V = LSt 2009 5.088
Brutto 36.000 € + 20.000 € ./. WKPausch ./. SoAPausch ./. Versicherungen geschätzt = zvE 50.000 = ESt 8.342 €
ESt 8.342 € ./. LSt 3.078 € ./. LSt 5.088 € = 176 € Nachzahlung
Servus,
diese Rechung berücksichtigt LSt-Klassen III und V für zwölf Monate. Gegeben sind aber sieben Monate I/I und fünf Monate III/V.
Schöne Grüße
MM
Guten Tag,
Hi,
danke aber irgendwie kommt mir das seltsam vor…
Ich dachte, man wird so abgerechnet, als wäre man das ganze Jahr verheiratet gewesen?!
Hab gehört, dass man eher Steuern zurück bekommt…
Nö, der TE hat ausdrücklich nach der Berechnung im nächsten Jahr gefragt!
Wirds auch.
Meine Berechnung ist für das Jahr nach der Eheschliessung, wie gewünscht.
Sorry Clematis,
ich glaube mich falsch ausgedrückt.
Also noch mal zum Fall…
Geheiratet wurde August letzten Jahres, und die Steruerklärung soll also auch für 2008 gemacht werden…
Dann ersetze LSt 3.078 € bei Bruttolohn 36.000 € durch LSt 5.030 €
und LSt 5.088 € bei Bruttolohn 20.000 € durch LSt 3.240 €
Ergebnis= +72??, oder hab ich da wieder was nicht verstanden?
Servus,
er hat nach der Erstattung im nächsten Jahr gefragt, das ist so viel wie die Erstattung für das laufende Jahr.
Schöne Grüße
MM
Irgendwie verstehe ich gar nichts mehr 
72 € Nachzahlung ist richtig
Servus,
der Haken an der Lohnsteuerklassenkombination III/V ist, dass der Lohnsteuereinbehalt dann auf einen Verdiener im Haushalt zugeschnitten ist.
Im gegebenen Fall ist der Abstand der Gehälter bereits so gering, dass der Lohnsteuereinbehalt niedriger liegt als die festzusetzende Einkommensteuer.
Die Entlastung durch Zusammen- vs. Einzelveranlagung wird bei näher zueinander rückenden Einkünften weniger. Empfehlung: Wenn die Frau sich um Haus und Herd kümmert, wird das vom Fiskus honoriert. Allerdings hat man dann eine Hausfrau zu Hause - ob das den Preis wert ist?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ist der Unterschied von knapp 2.000 € brutto mehr zu gering für Klasse III/V?
wäre es sinnvoller in IV/IV zu welchseln?
Servus,
wäre es sinnvoller in IV/IV zu wechseln?
das kommt drauf an.
Für III/V spricht, dass der geringere Lohnsteuerabzug gleich Monat für Monat da ist, in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung ein kleiner zinsloser Kredit vom Staat bis zur ESt-Veranlagung.
Für IV/IV spricht, dass man keinen künftigen Geldbedarf im Auge behalten muss, und dass man nur mit IV/IV mühelos im Blick behalten kann, wer eigentlich wie viel in die ggf. gemeinsame Kasse bringt.
Schöne Grüße
MM