Zwei Fragen zum Bescheid, Beispiel Angestellte und zusätzlich nur Zinseinnahmen aus Sparanlagen.
1.WO erkennt man im Bescheid, wieviel Handwerkerleistungen anerkannt wurden (wo werden die verrechnet?).
Allererstes Blatt: Dritte Spalte "Kapitalertragsteuer… drunter „verbleibende Steuer…“ Wird hier nur die KAP abgezogen, die im Laufe/Ende des Jahres von den Banken einbehalten wird und die Freistellungsaufträge übersteigt? Angeben beim Ausfüllen muss man aber ja alle KAPeinnahmen, auch die freigestellten.
Zwei Fragen zum Bescheid, Beispiel Angestellte und zusätzlich
nur Zinseinnahmen aus Sparanlagen.
1.WO erkennt man im Bescheid, wieviel Handwerkerleistungen
anerkannt wurden (wo werden die verrechnet?).
Irgendwo auf der zweiten oder dritten Seite, kurz nach „festzusetzende Einkommensteuer“
Allererstes Blatt: Dritte Spalte
"Kapitalertragsteuer… drunter „verbleibende Steuer…“
Wird hier nur die KAP abgezogen, die im Laufe/Ende des Jahres
von den Banken einbehalten wird
Natürlich-auch nur die hat man ja schliesslich bezahlt!
und die Freistellungsaufträge
übersteigt? Angeben beim Ausfüllen muss man aber ja alle
KAPeinnahmen, auch die freigestellten.
Klar, dafür wird ja im Bescheid der Freibetrag wieder abgezogen!