Zwei Fragen zum Bescheid, Beispiel Angestellte und zusätzlich nur Zinseinnahmen aus Sparanlagen.
1.WO erkennt man im Bescheid, wieviel Handwerkerleistungen anerkannt wurden (wo werden die verrechnet?).
- Allererstes Blatt: Dritte Spalte "Kapitalertragsteuer… drunter „verbleibende Steuer…“ Wird hier nur die KAP abgezogen, die im Laufe/Ende des Jahres von den Banken einbehalten wird und die Freistellungsaufträge übersteigt? Angeben beim Ausfüllen muss man aber ja alle KAPeinnahmen, auch die freigestellten.