Kann es sein, dass man bei einem vorläufigen Einkommenssteuerbescheid das bereits ausgezahlte Guthaben zurückzahlen muss? Der Bescheid ist ein vorläfiger Bescheid nach § 165?? Danke Susumarie
Hallo,
die Vorläufigkeit bezieht sich auf bestimmte Sachverhalte, die vor dem Verfassugsgericht anhängig sind, bspw. Abziehbarkeit von Gewerbesteuer. Dies betrifft Sachen zugunsten des Steuerpflichtigen. Also keine Sorge…
undTschüss