Einkommensteuerbescheit rechtskräftig

Rechtskräftigkeit Einkommensteuererklärujng
Für meine Einkommensteuerbescheide 2006 vom 05.12.2007 und …2007 vom 06.02.2009 reichte ich noch nachträglich am 06.05.10 Änderungen bzgl. Rechnungen für Anschaffung eines Computers und vergessene, bzw. nichtwissende Angaben zur Anlage V zur nächträglichen Erstattung ein.

Die Anträge wurden abgelehnt, weil die Steuererklärungen bereits rechtskräftig wären.
Ist das richtig so und wann werden Steuererklärungen rechtskräftig ?

Hallo,
Steuerbescheide werden nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig, sofern sie nicht vorläufig ergangen sind. Die Einspruchsfrist läuft ein Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ab. Also sind Ihre Steuerbescheide 2006 und 2007 schon lange bestandskräftig.
Wenn ein Steuerbescheid einmal bestandskräftig ist, kann er nur noch in einzelnen Fällen geändert werden, wenn es hierfür spezielle Korrekturvorschriften gibt. Für vergessene Rechnungen ist eine Änderung leider nicht mehr möglich. Das hätten Sie in der Einspruchsfrist nachreichen müssen.
Die Ablehnung der Anträge ist also richtig.

Gruß

Die EinkommensteuerBESCHEIDE für die Jahre 2006 und 2007 wurden mit Ablauf des 3. Tages nach Aufgabe zur Post + einem Monat BESTANDSKRÄFTIG: Somit wurde der Einkommensteuerbescheid 2006 mit Ablauf des 08.01.2008 (05.12.2007 + 3 Tage + 1 Monat)und der Einkommensteuerbescheid 2007 mit Ablauf des 09.06.2010 (06.05.2010 + 3 Tage + 1 Monat) bestandskräftig. Bestandskraft bedeutet, dass diese nach Ablauf der oben genannten Frist mit schlichten Änderungsanträgen oder schriftlichen Einsprüchen nicht mehr geändert werden können. Wenn die genannten Einkommensteuerbescheide später als nach dem 3 Tage nach Aufgabe zur Post in Ihrem Briefkasten angekommen sind, dann verlängert sich die Frist entsprechend.

Nachdem ein Einkommensteuerbescheid bestandskräftig geworden ist, können Änderungen zu Ihren UNGUNSTEN noch nachträglich vom Finanzamt vorgenommen werden, wenn dies dem Finanzamt erst nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides an Sie bekannt wird. Ein neuer Einkommensteuerbescheid mit einer neuen Zahlungsaufforderung wird Ihnen dann bekanntgegeben werden.

Änderungen zu Ihren GUNSTEN (wie im vorliegenden Fall) müssen vom Finanzamt noch vorgenommen werden, wenn Ihnen (dem Steuerpflichtigen) die Information über diese steuermindernden Tatsachen erst jetzt bekannt geworden sind. Da Sie die Kosten für den Computer und die übrigen Ausgaben für die Anlage V selbst tragen müssen, damit diese steuermindernd geltend gemacht werden können, weiß ich nicht, wie Sie glaubhaft machen wollen, dass Sie erst jetzt erfahren haben wollen, dass Sie diese Ausgaben getätigt haben.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin zu behaupten, dass man von der Abzugsfähigkeit der Ausgaben bei der Einkommensteuer erst jetzt erfahren haben. Dies können Sie glaubhaft versichern, wenn Sie:

  1. steuerlich unerfahren sind, d.h. solche Ausgaben nicht schon früher beim Finanzamt beantragt haben und insbesondere, wenn Sie keine steuerrechtliche Vorbildung haben (bisherige Ausbildung oder Studium darf nichts mit Steuerrecht zu tun gehabt haben).
  2. Die genannten Ausgaben sind nicht in der Steuererklärung erwähnt oder in den Erläuterungen zur Steuererklärung aufgeführt.
  3. Sie sind nicht steuerlich Beraten (sie haben keinen Steuerberater und es macht auch nicht jemand anders für Sie Ihre Steuererklärung und es hilft Ihnen auch niemand anders bei Ihren steuerrechtlichen Angelegenheiten)

Weitere Überlegungen sehe ich bei Durchsicht Ihrer Angaben leider nicht.

Grüße
Neon

Hallo,
leider hat das Finanzamt recht. Ein Steuerbescheid ist rechtskräftig nach Ablauf der Einspruchsfrist von 4 Wochen. Ich sehe auch keine Möglichkeit die nachträglichen Unterlagen noch irgendwie eingearbeitet zu bekommen. Es sei den die Bescheide sind nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erzeilt worden. Das bedeutet, dass bei einer evtl. Prüfung durch das FA die Möglichkeit gegeben ist noch etwas nachzutragen - zumindest im Bereich der V-Einkünfte. Vergessene Rechnungen können ansonsten nicht mehr mit rein genommen werden.
Viele Grüße aus Berlin
Dagmar

Hallo Grünfink,

ja, das ist leider so okay. Wenn das Finanzamt einen STeuerbescheid versendet, wird davon ausgegangen, daß er drei Tage später beim STeuerzahler zugestellt wurde. Ab diesem Tag beginnt dann eine Frist von einem Monat (nicht vier Wochen!). Und nach Abblauf ist die Veranlagung dann rechtskräftig.
Nun gibt es davon noch verschiedene Ausnahmen. Z.B. offensichtliche Fehler oder die Änderung eines Grundlagenbescheids. Es gilt zu prüfen, ob da etwas auf Dich anwendbar ist. Außerdem könntest Du noch prüfen, ob der Teil der Vermietung und Verpachtung unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Vielleicht hast Du dann noch eine Chance, aber das weiß ich grad auch nicht hundertprozentig.
Viele Grüße
Andrea

Änderung Einkommensteuerbescheid d. FA
Guten Tag,

mit der Begründung " durch einen Datenerfassungsfehler wurden die Einkünfte …nicht in die Berechnung der Steuer einbezogen". Der rechtskräftige Einkommenssteuerbescheid vom 26.10.2010 wurde zu meinen Ungunsten am 11.4.2011 geändert. Nachzahlung 980,oo € zuzüglich 57,oo Nachzahlungszinsen.
Kann das FA den Bescheid noch zu meinen Ungunsten ändern ?
Wie kann ich einen eventuellen Einspruch begründen ?

Änderung Einkommensteuerbescheid d. FA
Guten Tag,mit der Begründung " durch Datenerfassungs-fehler wurden die Einkünfte …nicht in die Berechnung der Steuer einbezogen". Der rechtskräftige Einkommenssteuerbescheid vom 26.10.2010 wurde zu meinen Ungunsten am 11.4.2011 geändert. Nachzahlung 980,oo € zuzüglich 57,oo Nachzahlungszinsen.
Kann das FA den Bescheid noch zu meinen Ungunsten ändern ?
Wie kann ich einen eventuellen Einspruch begründen ?

Änderung Einkommensteuerbescheid d. FA
Guten Tag,
durch das Finanzamt wurde der rechtskräftige Eink.Steuerbescheid 2008 v. 26.10.2010 mit der Begründung geändert, dass durch einen Datenerfassungsfehler dieen die Einkünfte … nicht in die Berechnung der Steuer einbezogen wurden. Nachzahlung 980,oo € zuzüglich 57,oo Nachzahlungszinsen.
Kann das FA den Bescheid noch zu meinen Ungunsten ändern ?
Wie kann ich einen eventuellen Einspruch begründen ?

Änderung Einkommensteuerbescheid d. FA
Guten Tag,

mit der Begründung " durch einen Datenerfassungsfehler wurden die Einkünfte …nicht in die Berechnung der Steuer einbezogen" wurde der rechtskräftige Einkommenssteuerbescheid vom 26.10.2010 zu meinen Ungunsten am 11.4.2011 geändert. Nachzahlung 980,oo € zuzüglich 57,oo Nachzahlungszinsen.
Kann das FA den Bescheid noch zu meinen Ungunsten ändern ?
Wie kann ich einen eventuellen Einspruch begründen ?
Bin ich zur Zahlung von Nachzahlungszinsen verpflichtet ?