Einkommensteuererkl. Ami in BRD

Hallo Experten,

ein amerikanischer Staatsbürger, seite Ende 2002 für voraussichtlich 3 Jahre in Deutschland und arbeitstätig möchte seine Einkommensteuererklärung machen.

Problem 1: Eigentlich ist er christlich, nachdem er aber kapiert hat, dass von seinem Lohn einiges abgeht an die Kirche und er mit seinem Budget eh knapp ist, ist er ab 05/2003 ausgetreten. Im Prinzip hat er auch nicht von der Kirche (das lass ich jetzt mal so stehen…*kopfeinzieh*), er spricht kein Deutsch.
Hat er noch ein Chance, an die bezahlten Kirchsteuer zu kommen?
Nutzt da irgend ein Brief als Anlage in der Einkommensteuererkl.?

Problem 2: Seine Frau ist mit in BRD. Hier eigentlich Hausfrau, studiet übers Internet an der University of Maryland für Schlappe
4000 $ das Jahr. Können diese Kosten geltend gemacht werden? Wenn ja, wie?

Besten Dank für rege Diskusionsbeiträge,

Gruß vom

Wolpi

Hi !

Hat er noch ein Chance, an die bezahlten Kirchsteuer zu
kommen?
Nutzt da irgend ein Brief als Anlage in der
Einkommensteuererkl.?

Hab mir spasseshalber mal KiStG von Thüringen vorgenommen. Da heisst es in § 2 Abs. 3 (Steuerpflicht):
„Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, wird für die Kalendermonate, in denen die Steuerpflicht gegeben ist, je ein zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Sterpflicht ergäbe.“
Es wird wohl in den KiStG der anderen Bundesländer genauso oder ähnlich drinstehen. Es sollte daher beim Einreichen der SEinkommensteuererklärung in einem Beibrief der Zeitpunkt des Austritts aus der Kirche mitgeteilt werden.

Ich hätte mir aber wahrscheinlich schon nach § 1 KiStG Thür die komplette Steuer wiedergeholt. Es heisst dort, dass „Die … von ihren Mitgliedern … Abgaben … erheben.“ (dürfen). Wurde denn geprüft, ob er diese Voraussetzungen überhaupt erfüllt???

Problem 2: Seine Frau ist mit in BRD. Hier eigentlich
Hausfrau, studiet übers Internet an der University of Maryland
für Schlappe
4000 $ das Jahr. Können diese Kosten geltend gemacht werden?
Wenn ja, wie?

Da die Ehegatten (zeitweise?) unbeschränkt steuerpflichtig sind, gelten für sie die selben Regeln, wie für Inländer. Wegen der Änderung der Rechtsprechung sind die Kosten höchst wahrscheinlich als Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig. Zumindest aber im Rahmen der Sonderausgaben.

BARUL76