Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, eine duale Studentin sei ab Herbst nicht mehr sozialversichert gewesen (ist gemäß Urteil xyz halt so).
Ab Herbst habe sie ihre Krankenkasse selbst zahlen müssen.
Zusätzlich habe sie für einen EU-Auslandsaufenthalt in der Studienphase eine Auslands-Zusatzversicherung abgeschlossen (gezahlt in 2010).
…
Wo in der Anlage Vorsorgeaufwand (Einkommensteuererklärung 2010) muss der ab Herbst selbst gezahlte Krankenbeitrag hin
und wo die Krankenversicherung für das Ausland?
…
Falls der Krankenbeitrag (Verzögerung durch die Krankenkasse) erst in 2011 abgebucht wurde:
Käme der Krankenbeitrag dann in die Steuererklärung 2010 (zugehöriger Versicherungszeitraum)
oder in die Steuererklärung 2011 (Zu- und Abflussprinzip)?
Danke für Eure Antwort(en)!
Gruß JK