Hi,
wie ist es eigentlich wenn man sich eine Wohnung kauft und in dieser dann auch selbst wohnt. Muss man diese wohnung dann in der Einkommensteuererklärung erwähnen ? Vorallem wenn man dann auch Renovierungen vornimmt durch Fachbetrieb (Rechnung)… Man kann diese REchnungen auch nicht absetzen oder ? Nur bei Vermietung der Immobilie…
Ist das richtig ?
Danke für Info.
Gruß
Andi
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo Andy!!!
schau mal da rein,ich denke du findest was brauchbares:smile:http://www.investa-ev.de/Checkliste.htm
Gruß
Joanna
Hallo,
schau mal da rein,ich denke du findest was brauchbares für
dich:smile:http://www.investa-ev.de/Checkliste.htm
Die Quelle ist zwar ganz nett, aber für die Ausgangsfrage nicht brauchbar, da sie veraltet ist.
Selbstgenutzte Immobilien sind steuerlich nicht absetzbar. Da ist es Quatsch den Kaufvertrag etc. wie in der Quelle gefordert beizulegen.
Soweit keine Hestellungskosten vorliegen, sind die Handwerkerleistungen (nur der Arbeitslohn) steuerlich begünstigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Schöne Grüße
C.
Hi, der Gesetzgeber kennt die „Förderung des Wohneigentums“ und hat dafür eigens die Anlage FW zur Einkommensteuererklärung erfunden. Inwieweit die Voraussetzungen erfüllt sind, um in den Genuss dieser steuerlichen Förderung zu kommen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Gruß, Helmut
Servus Helmut,
wenn sich jemand jetzt (2008) eine Wohnung kauft, braucht er sich mit der Eigenheimzulage nicht zu befassen, genauso wenig wie mit deren Vorgängern § 7b oder § 10e EStG. Förderung des Wohneigentums - Cirwalda hats schon erklärt - ist bloß noch historisch von Interesse.
Schöne Grüße
MM
Einzig und allein, wenn die Wohnung / das Haus ein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzes ist, gibt es noch Fördermöglichkeiten nach § 10f EStG.
Ich glaub jedoch nicht, dass sowas hier in Betracht käme, es sollte aber nicht unerwähnt bleiben.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/
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