Hallo,
mal angenommen, ein Mitbürger aus einen EU Land, ist hier in einer Stadt gemeldet und arbeitet auch hier.
Er ist letztes Jahr hier hergezogen und hat zum November seine Arbeit aufgenommen. Dadurch kommt er auf weniger als das bei Wikipedia als Schwelle angegebene Gehalt von 7664 €. Gelesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%…
Habe ich das richtig verstanden, dass dieser Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben MUSS, weil die Gesamtjahreseinkünfte den o.g. Betrag nicht übersteigen?
Er KÖNNTE aber, wenn er meint, dass es sich lohnen würde. Normal wäre es ein wenig spät, aber es würde wohl noch gehen. Zumindest theoretisch müsste der Herr ja ganz schöne Ausgaben für Umzug, Bewerbungen usw. gehabt haben. Die sind alle vor der Beschäftigung in Deutschland entstanden.
Sind diese Kosten in der Steuererklärung ansetzbar?
Macht es überhaupt einen Unterschied, ob es sich um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt?
Gibt es Faustregeln, die z.B. besagen, dass sich der ganze Zauber gar nicht lohnt, weil hier der Schwellenwert unterschritten wurde?
VG und vielen Dank!
Monroe