Einkommensteuererklärung

Hallo,
vor 2 Jahren wurde bei der Einkommensteuererklärung ein Hörgerät als außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt berücksichtigt und im folgenden Jahr folgenden Jahr in Raten abbezahlt.
Eine Zahnarztrechnung mit Rechnungsstellung Dezember 2009, die im Januar 2010 bezahlt wurde, wird vom Finanzamt jedoch nicht für die Einkommen- steuererklärung 2009 anerkannt. Das bedeutet im vorliegenden Fall, die zumutbare Eigenbelastung wird nicht überschritten, also ein Nachteil für den Steuerzahler. Eine Rückfrage beim Finanzamt ergab, dass der Zeitpunkt der Anerkennung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt.
Meine Frage: Kann man gegen diese Behördenwillkür vorgehen ? Danke im voraus!

Hallo!

Im Einkommensteuergesetz gibt es den §11, der hier einschlägig ist. Der besagt, Einnahmen sind zu versteuern wenn sie zufließen, Ausgaben sind absetzbar wenn sie geleistet, also bezahlt, werden.

Die Sachbehandlung des Finanzamts ist also korrekt, wenn die Zahlungen erst im Folgejahr erfolgen, können die Ausgaben auch erst dann abgesetzt werden.

Wenn das im Vorjahr nicht so behandelt wurde, ist es wahrscheinlich einfach übersehen worden, oder war vielleicht auch gar nicht ersichtlich dass die Rechnung in Raten gezahlt wurde.

Davon abweichen gilt: Wenn etwas per Darlehen finanziert wird, gilt die Zahlung durch das Darlehen als Zahlung, das abstottern der Darlehensrate wäre in diesem Fall steuerlich nicht maßgebend als Zahlung.

Gruß

Jörg

Guten Tag,

Hallo und danke für diese ausführliche Antwort!

Der Steuerzahler geht davon aus, dass die Anerkennung einer Rechnung und Zahlung nicht im gleichen Jahr erfolgen muss, weil es bisher so gehandhabt wurde. 2 Jahre später verweist man auf einen Paragraphen, dass Rechnung und Zahlung im gleichen Jahr notwendig sind.
Somit entstehen dem Steuerzahler Nachteile zugunsten des Finanzamts obwohl offensichtlich das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Wäre ähnliches dem Steuerzahler passiert, gäbe es keine Gnade!
Es wundert mich,dass man dagegen nichts machen kann.
Beste Grüße

Der Steuerzahler geht davon aus, dass die Anerkennung einer
Rechnung und Zahlung nicht im gleichen Jahr erfolgen muss,

Muss auch nicht.
Rechnung in 2009, Zahlung in 2010 => Ansatz als agB in 2010,.

Wie man gegen diese Behördenwillkür vorgehen kann? Ganz einfach-um Korrektur der ESt von vor 2 Jahren bitten, weil da die Kosten für das Hörgerät zu unrecht zu gunsten des StPfl anerkannt wurden.
Dann ist wieder alles richtig und gerecht.