Einkommensteuererklärung

Freiberufler gibt seine Einkommensteuererklärung bereits am 15. Januar zum Finanzamt.Der Umsatzsteuerbescheid erfolgte bereits am 15. März.Die Einkommensteuererklärung wurde jedoch „scheinbar“ bisher nicht bearbeitet, obwohl eine Nachzahlung sicher ist und keine Erstattung.
Frage: Hat dieses Verhalten eine besondere Bedeutung?

Gemeint ist „anscheinend“ und nicht „scheinbar“. denn scheinbar würde heißen, dass es in Wirklichkeit doch bearbeitet wurde.

Aber zur Frage: Arbeitsüberlastung.

Danke Barmer, für die knappe Antwort, aber warum wird die Umsatzsteuer berechnet und dann aufgehört?

Umsatzsteuer
Hi,

Danke Barmer, für die knappe Antwort, aber warum wird die
Umsatzsteuer berechnet und dann aufgehört?

Umsatzsteuer läuft in einem automatischen Verfahren unabhängig von der wirklichen Bearbeitung.

Einkommensteuerprogramme werden erst ca März eines Jahres tatsächlich eingesetzt. Vorher ist ein Bescheid nicht rechenbar. Ba-Wü stellt z.B. gerade jetzt auf ein völlig neues Programmsystem um. Da werden zur Zeit die Datensätze ins neue System verschoben, aber keinerlei Bescheide erstellt.

Das Einkommensteuerprogramm, das im alten System für 2010 lief, war nicht fertig programiert, so dass manuelle Eingaben erforderlich waren. Das vereinfacht die Arbeit immens.

Und der Gesetzgeber hat den Abzug von Sonderausgaben revoluzioniert. Eine echte Wohltat. Endlich was Neues zu lernen…

Aber im neuen System wird das viiiiiiel besser.

Schöne Grüße
C.