Einkommensteuererklärung

Guten Tag,

Eine Frage zum Thema Einkommensteuererklärung: Im vergangenen Jahr habe ich meinen Wohn- und Arbeitssitz von Deutschland nach Schweden verlegt, d.h. von Januar bis Mai arbeitete ich in Deutschland und von Juni bis Dezember arbeitet ich in Schweden.

Für die genannten Zeiträume zahlte ich auch die Steuer in den Ländern. Jetzt kommt aber die Rückmeldung vom dt. Finanzamt, ich müsste Nachweise über meine Einkünfte in Schweden mitteilen. Damit spricht man von einer „Doppelbesteuerung laut Ländervorbehalt“. Klingt für mich völlig fremd. Weisst da jemand mehr?

Gruss Dirk

Hallo Dirk,

tut mir leid, da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Wünsch Dir viel Erfolg bei der Klärung.
Sonnige Grüße sendet
Andrea

Mhhh dazu kann ich leider auch nicht viel sagen :frowning: Ich weiß nur das das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besagt, dass man an das Land seine Einkommensteuer zahlt, in dem man seinen Wonsitz hat (und hier auch das Einkommen, dass im Ausland erzielt wurde nach dem Inlandssteuersatz versteuert werden muss). Ist also die Frage wo Du jetzt wohnst! Wenn in D, dann musst du die in Schweden erzielten Einkünfte hier in D mit deinem Steuersatz versteuern.

Darüber hinaus gibt es aber auch Vereinbarungen, wonach alle Staaten besteuern dürfen. Du sagtest ja, du hast Steuern in D und in Sschweden bezahlt… dann kannst Du dir die dort bezahlten Einkommensteuern natürlich auf die hier für das ausländische Einkommen festgesetzen Steuern anrechnen lassen (dafür musst Du dann logisch Nachweise aus Schweden beibringen).

Ich hoffe das hilft ein bisschen :smile:

Hallo Dirk,

deine Fragen sind leider zu speziell, um sie beantworten zu können. Ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß

Josef Göbel

Hey Dirk,
mit der Doppelbesteuerung meint man das Internat. Doppelbesteuerungsabkommen mit fast allen Ländern. Normalerweise muss in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden. Dort werden dann auch als sog. Ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt die Einkünfte aus Schweden erklärt, die schwedische Steuer ebenfall, weil diese hier angerechnet wird. Schau dir mal das Abkommen mit Schweden an - dort wird erklärt wer was und wo zu versteuern hat. Wichtig ist auch die Staatsangehörigkeit. Sollte die immer noch Deutsch sein, so bekommt hier das Finanzamt die Erklärung.
LG
Dagmar

Hallo,

Doppelbesteuerung kenn ich, laut Ländervorbehalt nicht.

Ich kenne es aus der Praxis nur so, dass es mit den meisten europäischen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt-zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, kurz DBA genannt. Dazu einfach mal in Net stöbern. Abhängig ist die Versteuerung bzw. Nicht-Versteuerung in Dtl. davon wie lange man im Ausland war/ gearbeitet hat, die Grenze liegt hier bei 178 Tagen glaube ich.

Viele Grüße
sterz

Danke Dir Dagmar, deine Erklärung war einleuchtend. Jetzt habe ich schon mal einen guten Ansatz meiner Frage nachzugehen „Ob ich in Deutschland evtl. noch Steuern nachzahlen muss ?“
Was mir von der Dame aus dem Finanzamt nicht pauschal beantwortet werden konnte. Geht vielleicht auch nicht, aber vom logischen Ansatz her, wäre es doch daneben, Steuern nachzuzahlen, wo ich an beider Staaten Steuern abgeführt habe oder ?

Schönes 2. Adventwochenende und Gruss aus Schweden.
Dirk

Danke für deine Hilfe, was meinst du mit „Ich kenne es aus der Praxis…“ Hast du vielleicht eine ähnliche Situation ?
Da ich im vergangenen Jahr nur die ersten fünf Monate in Deutschland arbeitsmässig war, falle ich schon über die Grenze von 178 Tagen. Hat es denn einen Einfluss wie lange ich wohnsitzmässig also wie lange ich in Deutschland gemeldet war ? Weil meine Abmeldung erst im September mit Nachzug meiner Familie beim Einwohnermeldeamt eingegangen ist.

Gruss aus Schweden und einen schönen 2.Advent - Dirk

Hallo Dirk,
deine endgültige Steuererklärung bekommt nur ein Staat. Vermutlich muss dein Einkommen in Schweden „staatlich“ festgehalten werden damit es in Deutschland nur mit angegeben werden kann. Sollte jedoch Schweden für deine Erklärung zuständig sein - dann halt umgekeht.

Vorab ein frohes Fest
Dagmar aus Berlin

Hey, habe grade noch ein entsprechendes Formular gefunden - läßt sich aber nich hier
rein kopieren:
Bescheinigung EU/EWR - Schwedisch
Intyg EU/EEO - Svenska -
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Hi daggi!

Danke nochmal für deine Hilfe - ich werde gern darauf zurück kommen sofern noch Fragen offen sind. Jetzt habe ich endlich Zeit mich mit der Sache zu beschäftigen.

Einmal ist die Rede von einem §32a Einkommensteuergesetz, den mir die Dame aus dem Finanzamt nannte.

Zum zweiten wundert es mich, warum das schwed. Finanzamt nicht schon selbige Anfrage gestellt hat, für die Zeit wo ich in Dt. gearbeitet habe…

Klärungsbedarf habe ich bei Begriffen wie „Progressiv-vorbehalt“

Ausserdem frage ich mich, warum können das nicht die Finanzämter untereinander auskaspern - da brauch mir keiner mit Datenschutz kommen - das FA weiss doch eh alles.

Schöne Weihnachtszeit mit reichlich Freude, Ruhe und Leckereien.