Ich mache meine Einkommensteuererklärung immer selber. Für die Jahre 2006 und 2007 habe ich aus Nichtwissenheit den Kauf von Computer und Zubehör nicht angesetzt.Eine nachträgliche Geltendmachung wurde mit der Begründung „die Erklärung ist rechtskräftig“ abgelehnt.
Kann ich die vorgenannten Kosten anteilig für die Erklärung 2008 noch geltent machen? Wenn ja, anteilmäßig oder prozentual?
Außerdem habe ich nachträglich die Erstattung Nebenkosten für Vermietung in der Anlage V geltend gemacht. Hier erfolgte auch eine Ablehnung wie vorstehend. Meine Begründung, ich habe es nicht besser gewusst, dieses geltend zu machen. Was kann ich tun, um eine nachträgliche Erstattung zu erreichen ?.
hallo,
das Finanzamt hat recht, wenn es sagt, dass die Jahre 2006 und 2007 nicht mehr geändert werden können, weil die Einkommensteuerbescheide bestandskräftig sind. Bestandskräftig bedeutet, dass die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist.
Da aber die Kosten für einen PC sowieso nicht komplett in einem Jahr abgesetzt werden können, können Sie einen Teil der Kosten noch in 2008 geltend machen. Man verteilt die Kosten für einen PC auf 36 Monate. Sie müssen einfach schauen, wann sie den PC im Jahr 2006 angeschafft haben und wie viele Monate dann noch auf das Jahr 2008 entfallen. Die entsprechend anteiligen Kosten können Sie dann in 2008 als Werbungskosten ansetzen, auch wenn in 2006 und 2007 nichts anerkannt wurde.
Für alle anderen Kosten, die sie nicht geltend gemacht haben, weil sie es nicht wussten, gibt es leider keine Möglichkeit mehr, diese in 2008 noch zu berücksichtigen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen etwas weiter,
schönes Wochenende
Hallo,
viel Hoffnung gibt es da leider nicht - rechtskräftige Bescheide lassen aus Unwissenheit keine Änderungen zu. Bei dem angeschafften PC könntes du versuchen den Restwert in 2008 noch einzusetzen - aber das Finanzamt muss ihn nicht anerkennen. Den Restwert ermittelst du wie folgt: Anschaffungskosten abzüglich einer jährlichen Abschreibung bei einer Lebensdauer von 3 Jahren.
Beispiel: gekauft in 7/2006 - 900,00
Abschreibung 2006 = 150,00/ Abschreibung 2007 = 300,00 Restwert für 2008 = 450,00
Einfach probieren oder mal vorher mit dem Beamten reden. PC´s werden eh nur zu 50% angerechnet es sei denn der Arbeitgeber bestätigt eine 100%ige berufliche Notwendigkeit.
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Hallo,
unter gewissen Bedingungen ist nach der Abgabenordnung (AO) eine „Aufhebung oder Aenderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel“ auch nach der Einspruchsfrist moeglich. Naehres steht in der AO in && 173 ff… Wenn Sie den o.a. Begriff googeln finden Sie dazu eine Menge an Informationen z.B. bei Konz.
Aber auch wenn dies bei Ihnen nicht moeglich sein sollte, so koennen Sie die AfA (Abschreibung) des in 2006 gekauften Computers auf jeden Fall in 2008 ansetzen, aber dann wohl letztmalig da die Nutzungsdauer bei PCs i.d.R. bei 3 Jahren liegt. Der lineare Abschreibungssatz waere 33,3%.