Liebe/-r Experte/-in,
habe ein Problem und hoffe du kannst mir helfen,bin seit 01.02.2008 Arbeitslos und seit01.07.2009 in der privten insolvenz,nun muß ich laut meiner Insolvenz-Verwaterrin eine Einkommensteuererklärung für 2008 machen habe da aber nur einen monat gearbeitet (den Januar)und mein Lohn/Gehalt war Insolvenzgeld was ich eigentlich vom Arbeitsamt bezahlt wurde,meine Frage:bekomme ich da überhaupt etwas wieder.
Dann hätte noch eine Frage,habe zur der Zeit in Gelsenkirchen gewohnt und jetzt in Essen muß allso den Antrag in Essen stellen,kann dies aber nicht Online machen da meine Steuernr. von Gelsenkirchen ist,brauche ich dann eine neue Steuernr.?
Ich wäre für eine schnelle Hilfe sehr dankbar.
Mfg
Reinhold
Hallo Reinhold,
zu deiner ersten Frage: Jeder, der Lohnersatzleistungen erhalten hat, der muß eine Steuererklärung abgeben - dazu dehört auch der Erhalt von Insolvenzgeld. Eigentlich müsstest du vom Arbeitsamt nach Ablauf des Jahres 08 eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten haben. Dieser Betrag ist zu erklären.
Nun zu deiner 2.Frage: Gib die Steuererklärung in Essen ab. Auf der ersten Seite ist ziemlich weit oben ein Feld für die Eintragung des alten Finanzamtes und der alten Steuernummer. Du erhälst dann automatisch eine neue Nummer.
Viele Grüße aus Berlin
Dagmar
Hallo daggi,vielen Dank für die schnelle Antwort.Viele Grüße aus Essen Reinhold
Hallo daggi,hab vergessen zu erwähnen das ich Arbeitslos bin und ich Steuerlich nicht geführt werde muß ich dann auch eine neue Steuernr. haben?
Gruß Reinhold
Hallo daggi,hab vergessen zu erwähnen das ich Arbeitslos bin
und ich Steuerlich nicht geführt werde muß ich dann auch eine
neue Steuernr. haben?
Gruß Reinhold
Leider ja - sch… Bürokratie