Das Finanzamt muss einen Einkommensteuerbescheid steuermindernd ändern, wenn Ihnen vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist nicht klar war, dass Sie diese bestimmte Ausgabe hätte absetzen können. Dazu müssen folgende Punkte erfüllt sein:
* Festsetzungsverjährung darf nicht eingetreten sein (= Datum des Steuerbescheides + 4 Jahre).
* Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen (ist lt. Ihren Ausführungen geschehen).
* Sie sind steuerrechtlich unerfahren, d.h. Sie haben keine steuerrechtliche Ausbildung/Studium und keinen Beruf, der Sie befähigt sich die Kenntnisse im Steuerrecht selbst anzueignen.
* Diesen Antrag stellen Sie zum ersten Mal, d.h. Sie hätte die entsprechenden steuerrechtlichen Kenntnisse nicht schon wissen müssen.
* In Ihrem speziellen Fall: Auf die Absetzbarkeit von Computer und Zubehör wurde in den Formularen der Einkommensteuererklärung und in der Anleitung und Beilagen zur Steuererklärung NICHT hingewiesen.
Sind alle diese Punkte erfüllt, dann haben Sie materiell-rechtlich Recht und müssen sich nun darum kümmern formell-rechtlich Recht zu bekommen:
Gegen die schriftliche Ablehnung Ihres Antrags erheben Sie schriftlich Einspruch beim Finanzamt. Hilfsweise beantragen Sie eine Entscheidung durch die zuständige Rechtsbehelfsstelle per gerichtsfähiger Einspruchsentscheidung. Weisen Sie unbedingt darauf hin, dass Sie bereit sind vor Gericht zu gehen, falls dies erforderlich ist. Dann gibt man sich mehr Mühe bei der Begründung und der Leiter der Rechtsbehelfsstelle entschiedet, ob er sich die Mühe machen will den Sachverhalt einem Richter zu erklären. Antwortet das Finanzamt mindestens 6 Monate nicht können Sie Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt einlegen. Antwortet das Finanzamt abermals 6 Monate nicht können Sie Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Finanzgericht erheben (Bitte das Gerichtsverfahren unbedingt von einem Steuerberater oder Steuerfachanwalt bestreiten lassen).
Solange das Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt bleibt ist das Ganze für Sie vollkommend kostenfrei. Erst wenn Sie vor dem Finanzgericht klagen, müssen Sie Gerichtsgebühren und ihren Rechtsvertreter vorab bezahlen. Entgültig sitzen bleiben Sie auf ihren Kosten und den Auslagen des Finanzamts aber nur, wenn Sie vor Gericht verlieren.
Außerdem empfehle ich, sollte sich die Sache für Sie kompliziert gestalten, die Beratung durch einen Steuerberater oder Steuerfachanwalt, was aber auf jeden Fall kosten wird!
Ich hoffe geholfen zu haben.
PS: Ihr Sachbearbeiter hat wahrscheinlich „nur“ eine Ausbildung an der Finanzschule (entspricht Berufsschulniveau). Daher sagt man grundsätlich erst mal zu jedem nicht alltäglichen Antrag „nein“ und informiert sich erst dann näher und dass auch nur, wenn man das unbedingt muss. Außerdem herrscht am Finanzamt Personalknappheit ohne Ende und die Fallzahlen steigen jedes Jahr. Seien Sie ihrem Sachbearbeiter daher bitte nicht allzu böse, wenn er sich aufgrund einer unmenschlichen Arbeitsüberlastung ausgeliefert und überfordert fühlt (das meine ich nicht ironisch!). Da ist es auch nicht ungewöhnlich, dass man als Sachbearbeiter so viele Fälle wie möglich „wegbügeln“ will. Wenn Sie immer höflich, sachlich aber bestimmt auf ihre Rechtsauffassung hinweisen und dranbleiben haben Sie daher die besten Chancen, dass ihr Fall wohlwollend und in Ihrem Sinne entschieden wird.