Wann läuft die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2006 ab?
Hallo Triolein,
das kommt drauf an, ob es sich bei Dir um eine Antragsveranlagung oder um eine Pflichtveranlagung handelt.
Würde der Staat bei Dir auf eine STeuererklärung verzichten (aus verschiedenen Gründen, die im Gesetz stehen), Du aber trotzdem eine Steuererklärung abgeben möchtest, weil Du mit einer Erstattung rechnest, dann konntest Du leider nur bis 31.12.2010 Deinen Antrag auf Veranlagung einreichen.
Handelt es sich jedoch bei Dir um einen Fall, der veranlagt werden MUSS, dann kannst immer noch ne Steuererklärung einreichen (bzw. Du MUSST dann sogar).
Wichtige Quellen:
Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
§ 52 Abs. 55 j Satz 2 EStG
Festsetzungsfrist vier Jahre § 169 Abs. 2 AO – § 170 Abs. 1 AO
Pflichtveranlagung Festsetzungsfrist Nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO
Grüßle
A.
Wann läuft die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2006
ab?
Abgabepflicht + selber gemacht: 31.5. 2006
Abgabepflicht + Steuerberater oder manche Lohnsteuervereine: 31.12. 2006
KEINE Abgabepflicht 4 + 3 = 7 Jahre => 31.12. 2012