Seit - ich glaube 2008 - gibt es in Deutschland für Zinserträge aus Deutschland die Abgeltungssteuer, die vom Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abgeführt wird.
D.h. „nur“ wegen Zinserträgen muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Im Normalfall müssen Zinserträge in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.
ABER
in bestimmten Fällen müssen ALLE Zinserträge angegeben werden.
Z.B. zur Berücksichtigungen von „außergewöhnlichen Belastungen“.
Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% so kann es vorteilhaft sein ALLE Zinserträge anzugeben.
Aber Achtung:
Von ALLEN Zinserträgen müssen Angehörige bestimmer Kirchen Kichensteuer bezahlen!
Hinweis: Es geht ausschließlich um die Zinserträge, die dem Fragesteller gutgeschrieben wurden!
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