Einkommensteuererklärung

Hallo ihr,

ich habe eigentlich bisher immer auf meine Steuererklärung draufstehen gehabt, was nicht anerkannt wurde.
Da ich dieses Jahr alles zurückbekam, was ich gezahlt habe, habe ich ergo nicht weiter draufgeschaut, was und ob überhaupt etwas abgelehnt wurde.

Heute schaue ich drauf und siehe da… steht nichts davon drauf, ist aber auch nicht alles anerkannt worden. Zumindest nicht in der Form, wie ich es beantragt habe.

Hat da das Finanzamt nicht ein Auskunftsrecht? Oder war es bisher Goodwill?

Was kann ich machen, damit ich in Erfahrung bringe, was da nicht angerechnet wurde? Ist nämlich schon 3 Monate her :smile:

Gruß
Marco

Was kann ich machen, damit ich in Erfahrung bringe, was da
nicht angerechnet wurde? Ist nämlich schon 3 Monate her :smile:

hi marco,

3 monate … tssss! hast du nicht mitbekommen, das sie was gestrichen haben? muss doch weniger erstattung rausgekommen sein als berechnet, egal. aendern kannst du nichts mehr, denn ich glaube nicht, das auf deinem bescheid steht „erlassen unter vorbehalt der nachprüfung gem. § 164 AO“, oder?

meistens reicht ein kurzes telefongespraech mit der tante im veranlagungsbezirk, die nummer steht auf dem bescheid. wenn du lieb und freundlich bist, sucht sie auch die akte raus und erzaehlt dir was…

was es dir aber bringen soll??? auf das naechste jahr hat es keinen einfluss, da die ESt einer abschnittbesteuerung unterliegt: im grunde muss die abzugsfähigkeit/nichtabzugsf. von aufwendungen jedes jahr aufs neue geprüft werden, weil sie auch fehlerhafte rechtsanwendungen einschleichen können…

tja, soweit genug dazu,

gruss

showbee

Hallo Bee,

über den Daumen gezogen stand unten das, was ich in wollte :smile:

Aber sie haben zwischendurch halt andere Werte angesetzt, als ich… und daher kann ich deren Rechnung jetzt nicht verfolgen.

-)

Trotzdem Danke

Gruß
Marco

Ps: dass es nur jedes Jahr separat gilt ist eh klar :smile:

3 monate … tssss! hast du nicht mitbekommen, das sie was
gestrichen haben? muss doch weniger erstattung rausgekommen
sein als berechnet, egal. aendern kannst du nichts mehr, denn
ich glaube nicht, das auf deinem bescheid steht „erlassen
unter vorbehalt der nachprüfung gem. § 164 AO“, oder?

Hi Showbee,

sofern die Einspruchsfrist aufgrund eines fehlenden Hinweises auf Abweichungen von der Steuererklärung versäumt wurde - welcher zwingend gem. § 91 AO vorgeschrieben ist - ist Wiedereinsetzung i. S. d. § 110 AO möglich.

Ein VdN ist somit nicht erforderlich. Da die Steuer jedoch (wenn ich es richtig verstanden habe) ohnehin mit 0,- DM festgesetzt wurde ist ein Einspruch mangels Beschwer unzulässig.

Der Fehler im Steuerbescheid kann jedoch durch die Nachholung der Erläuterungen geheilt werden.

HelWol

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Hi Marco!

Ich weiß ich nerve mit meinem ewigen Paragraphengereite (so lernt man’s halt auf der „anderen“ Seite), aber:
Der/die für Dich Zuständige im Finanzamt *muß* Dir sogar Rede und Antwort stehen.

Ich verweise mal auf §89 Abgabenordnung.

Da steht, daß der Steuerberechtigte (also das Finanzamt) dem Steuerpflichtigen (also DIR) über die Entscheidungen bei Deinen Steuererklärungen und anderen Sachen Rede und Antwort stehen müssen.
Ruf einfach mal an, mach 'nen Termin aus und laß Dich da blicken. Sie *sind* verpflichtet, Dir Auskunft zu geben.

Die Anfrage per Telefon würd ich wegen Steuergeheimnis eher nicht probieren, man kann da an Leute geraten, die es da (eigentlich zu Recht, ist schon oft genug bös ausgegangen) *sehr* genau nehmen und evtl nicht so besonders freundlich reagieren.

MFG

GM