Einkommensteuererklärung

Ich habe für 2011 meine erste Einkommensteuererklärung gamacht. In dem Jahr habe ich gerade meine Promotion, Umzug wegen erste Arbeit und ab 01.11.2011 Arbeit, angegeben. Jetz bin ich bei erstellen der Einkommensteuererklärung für 2012 und weiß ich nicht wieter. Meine Werbeungskosten, Sonderausgaben u.s.w waren in 2011 viel höhe als das was ich von meinem Gehalt bezahlt habe ( weil es nur zwei Monate waren). Natürlich habe ich nur das zurück bekommen was von Lohn einezogen wurde. Auf dem Mantelbogen der Steuererkl. 2011 habe ich das Kästchen „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ zusätzlich zu " Einkommensteuererklärung" angekreuzt, weil mir schon klar war dass ich für das Jahr ersmal nicht mehr zurück bekommen kann als das was ich an Steur bezahlt habe. Aber für 2012??, jetzt habe ich 12 Minate Gehalt bekommen und natürlich jetzt hätte es sich gelohnt so viel Ausgaben absetztn zu können. Wie kriege ich das jetzt hin?? kann mir jemand helfen??
Danke

Hallo,

die Frage ist, ob ein sog. „Verlustfeststellungsbescheid“ erlassen wurde, und ob die Kosten für Promotion etc. tatsächlich als Werbungskosten oder als „Sonderausgabe“ anerkannt wurden.

z.B.
Einkommen = 8.000 €

abzgl. Werbungskosten 10.000 €
zu versteuerndes Einkommen = 0 € (> bitte im Bescheid prüfen)

>> seperate Verlustfeststellung über 2.000 €

wird dann 2012 berücksichtigt.

Ich rate ihnen Kontakt mit dem zuständgen Finanzamt von der Steuererklärung 2011 aufzunehmen.

Hallo!
Vielen Dank für so eine schnelle Antwort.
Ich habe schon so oft den Bescheid über Einkommensteuererklärung für 2011 gelesen aber da werde ich nicht schlau draus.
Ich versuche genaue das hier zu beschreiben, vielleicht kannst Du mir doch helfen, bevor ich das Finanzamt anschalte:smile:
> Beschränk abziehbare Sonderausgaben ( wie Versicherungbeiträge u.s.w) die in Höhe von 7.400 eingetragen sind, wurden durch Minderung und " höchstens abzugsfähig" auf 3.500 runtergedrückt und natürlich dem entsprechend die „zumutbaren Belastungen“, die 5% betragen, sind von dem geringen Einkommen ( Brutto-Webungskosten) ein Scherz.:frowning:
>>>Zu vesteuertndes Einkommen sind dann 1750 was beim besteuern nach dem Grundtarif „0“ ergab.
Die Guthaben , die ich vom Finanzmat bekommen habe ist exakt das was ich vom Lohn als Steuerabzug hatte.

ich hoffe dass Du mir helfen kannst:.
Daaaaaaaaaaaaanke

Hallo,

ich fürchte die Promotionskosten sind nicht als Werbungskosen anerkannt und daher wurde kein Verlustfeststellungsbescheid erlassen. Ich rate Ihnen Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen. Eine weitere seriöse „Ferndiagnose“ ist leider nicht möglich.

Hallo Niunia7,

besorge Dir beim Finanzamt die CD „Elster“ zur Steuererklärung.

Hier ist alles beschrieben und die Hilfetexte geben sehr gute Auskunft.

Neben dem Hauptvordruck kommt m. E. Anlage N ( Einkommen aus unselbstständiger Arbeit ) in Frage.

Das Programm macht viele Prüfungen, so daß Du kaum etwas falsch machen kannst.

Ansonsten schreibe mich noch einmal an.

MfG

Stefan Seidel