Hallo zusammen,
kann man bei der Einkommensteuererklärung als Student die Semestergebühren für das Studentenwerk sowie die Rückmeldegebühren steuerlich absetzen beim ERSTstudium?
Wie ist der Prozentsatz bei einer Halbwaisenrente? 9%?
Reicht es bei den Kapitaleinkünften die Erträgnisaufstellung mitzuschicken oder braucht man jede einzelne Steuerbescheinigung?
Viele Grüße,
Oliver
Hallo zusammen,
kann man bei der Einkommensteuererklärung als Student die
Semestergebühren für das Studentenwerk sowie die
Rückmeldegebühren steuerlich absetzen beim ERSTstudium?
nach neuesterbRechtsprechung soll dies möglich sein!
Wie ist der Prozentsatz bei einer Halbwaisenrente? 9%?
Ich verstehe die Frage nicht!
Reicht es bei den Kapitaleinkünften die Erträgnisaufstellung
mitzuschicken oder braucht man jede einzelne
Steuerbescheinigung?
Üblicherweise müssen Dir die einzelnen Steuerbescheinigungen vorliegen. Erträgnisaufstellung ist zwar immer beim Ausfüllen der Anlage KAP sehr hilfreich, wird aber üblicherweise nicht anerkannt. UND: Belege sollten erst nach Anforderung zum Finanzamt.
BARUL76
Viele Grüße,
Oliver
Belege erst nach Anforderung zum Finanzamt?
Hallo BARUL, du Steuerfuchs,
deine Aussage
UND: Belege sollten erst nach Anforderung zum Finanzamt.
hat mich stutzig gemacht. Meine entsprechenden Belege habe ich bisher immer brav mit eingereicht. Warum ist das „falsch“ oder (wie ich vermute…) ggf. taktisch unklug?
Neugierige Grüße
Anne
das würde mich auch interessieren
Wie ist der Prozentsatz bei einer Halbwaisenrente? 9%?
Ich verstehe die Frage nicht!
Anlage SO Seite 1 Zeile 12
Reicht es bei den Kapitaleinkünften die Erträgnisaufstellung
mitzuschicken oder braucht man jede einzelne
Steuerbescheinigung?
Üblicherweise müssen Dir die einzelnen Steuerbescheinigungen
vorliegen. Erträgnisaufstellung ist zwar immer beim Ausfüllen
der Anlage KAP sehr hilfreich, wird aber üblicherweise nicht
anerkannt. UND: Belege sollten erst nach Anforderung zum
Finanzamt.
was mache ich wenn mir die Bescheinigungen nicht vorliegen nur die Aufstellungen?
das würde mich auch interessieren
Das Einreichen von Belegen ist nicht falsch und manchmal nicht mal taktisch unklug. Vor allem, wer eine hohe Erstattung erwartet, sollte die Bearbeitung natürlich nach allen Kräften fördern.
Nur ist es so, dass der Großteil der Steuererklärungen „einfach so durchgewinkt“ wird. Da stören doch diese „lästigen Belege“ nur. Und dann fällt bei der Rücksendung noch erhöhtes Porto an.
Das Übersenden von Belegen sollte daher im Einzelfall sorgsam geprüft werden. meist dürfte aber wohl bereits eine Auflistung über vorhandene Belege ausreichen.
BARUL76
Wie ist der Prozentsatz bei einer Halbwaisenrente? 9%?
Hallo, der Ertragsanteil (der ist ja wohl gemeint) ist von der Laufzeit der Halbwaisenrente abhängig. Kennt man den Ertragsanteil nicht, reicht es aus, den Beginn und das Ende der Rentenzahlung einzutragen . Dann ermittelt das Finanzamt den Ertragsanteil.
Gruß