Hi,
A und B werden gemeinsam veranlagt. (verheiratet)A St.Kl. 3 , B St.Kl. 5. Für 2004 und 2005 wurden keine Steuererklärungen gemacht, da B sich in 2005 „aus dem Staub“ gemacht hat.
Es liegen keinerlei Unterlagen geschweige Lohnsteuerbescheinigungen für B vor.
Jetzt bekommt A vom Finanzamt Schätzungen und den hinweis das B die getrennte Veranlagung beantragt hat.
Geht das? Man kann doch nicht die steuerlichen Vorteile über Jahre hinweg die durch die St. 3 von A erhalten wurden genießen und wenn man nun nicht mehr zusammen ist einfach die getrennte Veranlagung beantragen?? B wird mit Sicherheit eine prächtige Erstattung erhalten haben.
Müssen nicht beide Ehepartner der Veranlagungsart zustimmen?
Danke und Gruß