Einkommensteuererklärung

Hi,

A und B werden gemeinsam veranlagt. (verheiratet)A St.Kl. 3 , B St.Kl. 5. Für 2004 und 2005 wurden keine Steuererklärungen gemacht, da B sich in 2005 „aus dem Staub“ gemacht hat.
Es liegen keinerlei Unterlagen geschweige Lohnsteuerbescheinigungen für B vor.

Jetzt bekommt A vom Finanzamt Schätzungen und den hinweis das B die getrennte Veranlagung beantragt hat.

Geht das? Man kann doch nicht die steuerlichen Vorteile über Jahre hinweg die durch die St. 3 von A erhalten wurden genießen und wenn man nun nicht mehr zusammen ist einfach die getrennte Veranlagung beantragen?? B wird mit Sicherheit eine prächtige Erstattung erhalten haben.

Müssen nicht beide Ehepartner der Veranlagungsart zustimmen?

Danke und Gruß

Hi,

nein, das ist alles machbar. Allerdings wirken sich die Zahlungen (wenn nach
Scheidungszeitpunkt) auf den Zugewinnausgleich aus.

Nachzulesen in BFH Urteilen der letzten Jahre:
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2005/xx050690.html
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2005/xx050865.html

Mfg vom

showbee