Einkommensteuererklärung 2008 / 2009

Bei der Einkommensteuererkläung 2008 und 2009 habe ich mein Arbeitszimmer geltend gemacht. Die geltend gemachten Aufwendungen für das Kalenderjahr 2008 und 2009 können nicht berücksichtigt werden, da neben dem Arbweitszimmer nicht genügend Wohnraum vorhanden sei.
Ich habe eine 2- Raumwohnung, nutze das große Zimmer als Wohn- und Schlafraum und das kleine Zimmer als Arbeitszimmer. (Grundriss liegt beim Finanzant vor)
Lohnt es sich, gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch zu erhaben? Ich bin Lehrerin und benutze das Zimmer täglich, so ca. 2 - 4 Stunden am Tag.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Danke, Steffie

Hallo Steffi, meine Kenntniss in Sachen Steuerrecht betreffen nur landwirtschaftliche Sonderkenntnissse,aber mit Arbeitszimmern kenne ich mich nicht aus.
Allerdings sollte es für Dich als Lehrerin schon möglich sein, das Arbeitszimmer durchsetzen zu können. Da ein Widerspruch ja nichts kostet, würde ich es schon probieren. Vielleicht erhälst du ja noch ein paar andere nützliche Hinweise.
Viel Erfolg

kann leider keine Tipps geben, da ich keine ERfahrungen damit habe, Sorry !!!